Sitzung: 25.06.2013 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt Rahmen der Beteiligung
durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zum Neubau
eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und je einem Einzelcarport auf dem
Flurstück 23 der Flur 1 Gemarkung Häschendorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht
nach § 34 (1) BauGB unter den folgenden Voraussetzungen zu:
· der Antragsteller stellt die Zuwegung zum Grundstück 23 zu seinen Lasten her,
· die Gemeinde übernimmt keine Herstellungs- und Unterhaltungskosten für die Zuwegung,
· die Gemeinde führt in der Zuwegung keinen Winterdienst durch, dieser ist vom Antragsteller zu erbringen,
· der Antragsteller regelt die Abfallentsorgung mit dem zuständigen Entsorgungsunternehmen eigenständig.