Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und je einem Einzelcarport auf dem Flurstück 23 der Flur 1 Gemarkung Häschendorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 (1) BauGB unter den folgenden Voraussetzungen zu:

·         der Antragsteller stellt die Zuwegung zum Grundstück 23 zu seinen Lasten her,

·         die Gemeinde übernimmt keine Herstellungs- und Unterhaltungskosten für die Zuwegung,

·         die Gemeinde führt in der Zuwegung keinen Winterdienst durch, dieser ist vom Antragsteller zu erbringen,

·         der Antragsteller regelt die Abfallentsorgung mit dem zuständigen Entsorgungsunternehmen eigenständig.