Sitzung: 06.06.2013 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, zur Finanzierung der
Bauleitplanverfahren für
die 1. Ergänzung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Gelbensande für den Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes
"Osmose" Gelbensande mit der GAA - Gesellschaft für Abfallwirtschaft
und Altlasten Mecklenburg – Vorpommern mbH, die folgende Vereinbarung zu
schließen:
Vereinbarung
zwischen der
GAA - Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten Mecklenburg –
Vorpommern mbH
vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Naeve
Bleicher Ufer 13
19053 Schwerin
im folgenden GAA genannt
diese geschäftsbesorgend tätig für die
Grundstückssanierungsgesellschaft Nord Ost mbH
und der
Gemeinde Gelbensande
vertreten durch den Bürgermeister Lutz Koppenhöle
und dessen Stellvertreter Karen Sand
über Amt Rostocker Heide
Eichenallee 20
18182 Gelbensande im
folgenden Gemeinde genannt
Präambel
Die Gemeindevertretung Gelbensande
ist bereit, ein Bauleitplanverfahren für die 1. Ergänzung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Gelbensande für den Bereich des ehemaligen
Betriebsgeländes "Osmose" Gelbensande, Gemarkung Gelbensande, Flur 6,
Flurstücke 23/20, 26/10, 27/26, einzuleiten, wenn eine Vereinbarung zur
Finanzierung der, mit den Bauleitplanverfahren verbundenen, Kosten mit der GAA,
geschäftsbesorgend für die Grundstückssanierungsgesellschaft Nord Ost mbH
(GSN), geschlossen wurde.
Die städtebaulichen Leistungen
betragen gemäß Honorarangebot des Büro für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr
Böhm aus Rostock brutto 5.921,52 €.
Diese Vereinbarung regelt die
Modalitäten.
§ 1 Leistungen der GAA
Die GAA zahlt bis zum 28.06.2013
an die Gemeinde Gelbensande einmalig einen nicht rückzahlbaren Betrag in Höhe
von 5.921,52. € (in Worten: fünftausendneunhunderteinundzwanzig Euro und
zweiundfünfzig Cent) zur Finanzierung der Kosten für die 1. Ergänzung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Gelbensande für den Bereich des ehemaligen
Betriebsgeländes "Osmose" Gelbensande.
Die Überweisung erfolgt auf das
Konto
Deutsche Kreditbank
Konto-Nr. 101 741
BLZ 12030000
Verwendungszweck: Bauleitplanung
1. Ergänzung FNP Gelbensande
Sollten sich aus den
Bauleitplanverfahren weitere Kosten (z.B. für Kartierungen, Gutachten etc.)
ergeben, werden diese Kosten von der GAA übernommen.
Die sich ergebenden Mehrkosten
sind 14 Tage nach Vorlage des Angebotes bei der GAA durch die GAA auszugleichen
und auf das o.g. Konto zu überweisen. Vordem erfolgt keine weiterführende
Beauftragung und damit keine Weiterführung des Bauleitplanverfahrens.
§ 2 Leistungen der Gemeinde
Nach Eingang der Zahlung in Höhe
von 5.921,52 € auf das oben bezeichneten
Konto, wird die Gemeinde Gelbensande den Auftrag für die 1. Ergänzung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Gelbensande für den Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes
"Osmose" Gelbensande an das Büro für Stadt- und Dorfplanung, bsd,
Herr Böhm auf der Grundlage des o.g. Honorarangebotes unterzeichnen.
Die Gemeinde wird die für die
Aufstellung und In-Kraft-Setzung des vorgenannten Bauleitplanverfahrens im
Zusammenhang stehenden Beschlüsse fassen.
Auf den § 1, letzter Absatz wird ausdrücklich verwiesen.
§ 3 Rückzahlung bei Einstellung des Verfahrens
Die Parteien sind sich bewusst,
dass sich aus der Kostenübernahme GAA kein Anspruch auf das angestrebte Ziel
der 1. Ergänzung des FNP ergibt
Sollte die GAA aus dem laufende
Verfahren aus Gründen, die die Gemeinde nicht zu vertreten hat, austreten,
führt die Gemeinde das Verfahren zu Ende. Eine Kostenrückerstattung erfolgt
nicht.
Wird das Verfahren aus anderen
Gründen im gemeinsamen Einvernehmen beendet und ebenfalls der Vertrag mit dem
Büro für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm aus Rostock vorzeitig beendet,
werden die finanziellen Mittel die nach der Begleichung aller offenen
Rechnungen noch verfügbar sind, zinslos an die GAA zurückbezahlt.
§ 4 Schlussbestimmungen
Vertragsänderungen oder
–ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden
bestehen nicht. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die Gemeinde und die GAA
erhalten je eine Ausfertigung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt
die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht.
Die Vertragsparteien verpflichten
sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck
des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen.
Gelbensande , den ……………… Schwerin,
den ………………
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Lutz Koppenhöle
Karen Sand Heiko Naeve
Bürgermeister stellvertr. Bürgermeister Geschäftsführer GAA
als
Geschäftsbesorger für die GSN