Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, zur Finanzierung der Bauleitplanverfahren für

die 1. Ergänzung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gelbensande für den Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes "Osmose" Gelbensande mit der GAA - Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten Mecklenburg – Vorpommern mbH, die folgende Vereinbarung zu schließen:

 

 

Vereinbarung

 

 

zwischen der

 

GAA - Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten Mecklenburg – Vorpommern mbH

vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Naeve

Bleicher Ufer 13

19053 Schwerin                                                                                im folgenden GAA genannt

diese geschäftsbesorgend tätig für die

Grundstückssanierungsgesellschaft Nord Ost mbH

 

und der

 

 

Gemeinde Gelbensande

vertreten durch den Bürgermeister Lutz Koppenhöle

und dessen Stellvertreter Karen Sand

über Amt Rostocker Heide

Eichenallee 20

18182 Gelbensande                                                                                         im folgenden Gemeinde genannt

 

 

 

 

Präambel

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande ist bereit, ein Bauleitplanverfahren für die 1. Ergänzung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gelbensande für den Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes "Osmose" Gelbensande, Gemarkung Gelbensande, Flur 6, Flurstücke 23/20, 26/10, 27/26, einzuleiten, wenn eine Vereinbarung zur Finanzierung der, mit den Bauleitplanverfahren verbundenen, Kosten mit der GAA, geschäftsbesorgend für die Grundstückssanierungsgesellschaft Nord Ost mbH (GSN), geschlossen wurde.

Die städtebaulichen Leistungen betragen gemäß Honorarangebot des Büro für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm aus Rostock brutto 5.921,52 €.

Diese Vereinbarung regelt die Modalitäten.

 

 

§ 1 Leistungen der GAA

 

Die GAA zahlt bis zum 28.06.2013 an die Gemeinde Gelbensande einmalig einen nicht rückzahlbaren Betrag in Höhe von 5.921,52. € (in Worten: fünftausendneunhunderteinundzwanzig Euro und zweiundfünfzig Cent) zur Finanzierung der Kosten für die 1. Ergänzung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gelbensande für den Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes "Osmose" Gelbensande.

Die Überweisung erfolgt auf das Konto

Deutsche Kreditbank

Konto-Nr. 101 741

BLZ 12030000

Verwendungszweck: Bauleitplanung 1. Ergänzung FNP Gelbensande

 

Sollten sich aus den Bauleitplanverfahren weitere Kosten (z.B. für Kartierungen, Gutachten etc.) ergeben, werden diese Kosten von der GAA übernommen.

Die sich ergebenden Mehrkosten sind 14 Tage nach Vorlage des Angebotes bei der GAA durch die GAA auszugleichen und auf das o.g. Konto zu überweisen. Vordem erfolgt keine weiterführende Beauftragung und damit keine Weiterführung des Bauleitplanverfahrens.

 

 

§ 2 Leistungen der Gemeinde

 

Nach Eingang der Zahlung in Höhe von 5.921,52  € auf das oben bezeichneten Konto, wird die Gemeinde Gelbensande den Auftrag für die  1. Ergänzung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gelbensande für den Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes "Osmose" Gelbensande an das Büro für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm auf der Grundlage des o.g. Honorarangebotes unterzeichnen.

Die Gemeinde wird die für die Aufstellung und In-Kraft-Setzung des vorgenannten Bauleitplanverfahrens im Zusammenhang stehenden Beschlüsse fassen.

Auf den § 1, letzter Absatz  wird ausdrücklich verwiesen.

 

 

§ 3 Rückzahlung bei Einstellung des Verfahrens

 

Die Parteien sind sich bewusst, dass sich aus der Kostenübernahme GAA kein Anspruch auf das angestrebte Ziel der 1. Ergänzung des FNP ergibt

 

Sollte die GAA aus dem laufende Verfahren aus Gründen, die die Gemeinde nicht zu vertreten hat, austreten, führt die Gemeinde das Verfahren zu Ende. Eine Kostenrückerstattung erfolgt nicht.

Wird das Verfahren aus anderen Gründen im gemeinsamen Einvernehmen beendet und ebenfalls der Vertrag mit dem Büro für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm aus Rostock vorzeitig beendet, werden die finanziellen Mittel die nach der Begleichung aller offenen Rechnungen noch verfügbar sind, zinslos an die GAA zurückbezahlt.

 

 

§ 4 Schlussbestimmungen

 

Vertragsänderungen oder –ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die Gemeinde und die GAA erhalten je eine Ausfertigung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen.

 

 

 

 

Gelbensande , den ………………                                                         Schwerin, den ………………

 

 

 

 

 

_____________________________________                    ________________________

Lutz Koppenhöle            Karen Sand                                                Heiko Naeve

Bürgermeister            stellvertr. Bürgermeister                Geschäftsführer GAA

                                                                                  als Geschäftsbesorger für die GSN