Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zum Neubau eines Rettungsweges (Treppe) auf dem Flurstück 45/7 der Flur 2 Gemarkung Willershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB zu. Der Errichtung des Carport wird aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB nicht zugestimmt.

Nach § 35 (2) BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Auf dem Grundstück sind bereits Garagen vorhanden, AZ des LK Rostock: 00042-13-117. Die Errichtung des zusätzlich geplanten Carports würde zu einer Verdichtung des Außenbereichssplitters nach Innen führen und beeinträchtigt damit öffentliche Belange.