Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wochenendhauses auf dem Flurstück 36/5 der Flur 1 Gemarkung Niederhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB abzulehnen.

Das Vorhaben widerspricht des Darstellungen des Flächennutzungsplanes, führt zur Erweiterung des vorhandenen Außenbereichssplitters und widerspricht eindeutig dem planerischen Willen der Gemeinde.

Eine Zustimmung hätte außerdem Vorbildwirkung für gleichartige Anträge.