Sitzung: 18.04.2013 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
1. Änderung zur Haushaltssatzung 2013 entsprechend Anlage und hebt den
Beschluss vom 21.02.2013 auf.
Haushaltssatzung der Gemeinde
Bentwisch für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund der
§§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss
der Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande vom 18.04.2013 folgende
Haushaltssatzung erlassen.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
1.im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo
der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf |
4.470.100,00 €
4.268.000,00 €
202.100,00 € |
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
auf der
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf der Saldo
der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf |
0,00 €
0,00 €
0,00 € |
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen
auf die
Einstellung in Rücklagen auf die
Entnahmen aus Rücklagen auf das
Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf |
202.100,00 €
202.100,00 €
0,00 €
0,00 € |
2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die
ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
4.204.400,00 €
4.253.800,00 €
-49.400,00 € |
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die
außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo
der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
0,00 €
0,00 €
0,00 € |
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo
der Ein- und Auszahlungen auf Investitionstätigkeit auf |
150.300,00 €
2.596.000,00 € -
2.445.700,00 € |
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. |
2.513.800,00 €
18.700,00 €
2.495.100,00 € |
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht
veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur
Liquiditätssicherung werden festgesetzt auf
408.300,0000 €.
§ 5 Steuersätze
Die
Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe 250
v.H
Grundsteuer A) auf
b) für die Grundstücke 300
v.H.
(Grundsteuer B) auf
2.
Gewerbesteuer auf 300
v.H.
§ 6 Wertgrenze und Investitionen
Die
Wertgrenze für die Einzeldarstellung von Investitionen und
Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 410 € netto festgesetzt.
§ 7 Amtsumlage
- Die
Amtsumlage wird auf 13,093 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
§ 8 Kreisumlage
Die
Kreisumlage wird auf 45,3 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
§ 9 Stellen gemäß Stellenplan
Die
Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,25 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 10 Eigenkapital
Der Stand
des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres betrug vorläufig 19.634.121,19 €
Der
voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres
beträgt €
und zum
31.12. des Haushaltsjahres €
§ 11 Unechte Deckungsfähigkeit
- Mehrerträge
aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und privatrechtlichen
Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten berechtigen zu
Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen
Teilhaushalten.
Das Gleiche gilt bei
Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche
Leistungsentgelte zugunsten der
Auszahlungsermächtigungen für Sach- und Dienstleistungen.
- Mehreinzahlungen
im Investitionsbereich eines Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen
im selben Investitionsbereich des Teilhaushaltes.
- Mehrerträge
in den einzelnen Teilhaushalten mit Ausnahme der für interne
Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen bei Aufwendungen in
diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der Personalaufwendungen,
Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das Gleiche gilt bei
Mehrauszahlungen in diesen
Teilhaushalten zugunsten der Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der
Personalauszahlungen.
§ 12 Echte Deckungsfähigkeit
1.Die
Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig untereinander sowie für
Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der Kinder und Schüler
deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die Auszahlungsermächtigungen.
2.Die
Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen
sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber nicht mit anderen
Aufwandspositionen deckungsfähig.
Die
rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ………… erteilt.
Bentwisch,
18.04.2013
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
davon anwesend: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen:
0