Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt zur Finanzierung des Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 6 „Motel an der Hasenheide“ die folgende Vereinbarung zu schließen:

 

 

Vereinbarung

 

 

zwischen der

 

Lau - Gastronomie- und Hotelbetrieb GmbH

An der Hasenheide 1

18182 Bentwisch

Geschäftsführer Maik Lau und Michael Lau

vertreten durch Maik Lau                                im folgenden Lau - Gastronomie- und Hotelbetrieb                                                                                                                                          GmbH genannt

 

 

und der

 

 

Gemeinde Bentwisch

vertreten durch den Bürgermeister Herrn Joachim Schwaß

und dessen Stellvertreter Herrn Harald Peithmann

über Amt Rostocker Heide

Eichenallee 20

18182 Gelbensande                                                                         im folgenden Gemeinde genannt

 

 

 

 

Präambel

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch wird das Bauleitplanverfahren für die 1. Änderung des VE-Planes Nr. 6 „Motel an der Hasenheide“ einleiten, wenn eine Vereinbarung zur Finanzierung der mit den Bauleitplanverfahren verbundenen Kosten mit der Lau - Gastronomie- und Hotelbetrieb GmbH geschlossen wurde.

Ziel ist Neubilanzierung der Ausgleichsmaßnahmen, die Anpassung der Inhalte des VE-Planes an die vorhandenen Gegebenheiten, die Ausweisung von Wohnbauflächen und die Ausweisung einer Verkehrsfläche als Verbindung der Straßenanlage Am Sportplatz und An der Hasenheide.

Die städtebaulichen Leistungen betragen gemäß Honorarangebot des Büro für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm aus Rostock brutto 6.991,67 € und für die Grünordnungsplanung des Büro für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Frau Hoffmann aus Rostock brutto 3.229,66 €- gesamt brutto 10.221,33 €.

Diese Vereinbarung regelt die Modalitäten.

 

§ 1 Leistungen der  Lau - Gastronomie- und Hotelbetrieb GmbH

 

Die Lau - Gastronomie- und Hotelbetrieb GmbH zahlt bis zum 10.05.2013  an die Gemeinde Bentwisch einmalig einen nicht rückzahlbaren Betrag in Höhe von 10.221,33 € (in Worten: zehntausendzweihunderteinundzwanzig Euro und dreiunddreißig Cent) zur Finanzierung der Kosten für die 1. Änderung des VE-Planes Nr. 6 „Motel an der Hasenheide“ der Gemeinde Bentwisch.

Die Überweisung erfolgt auf das Konto

Deutsche Kreditbank

Konto-Nr. 101 741

BLZ 12030000

Verwendungszweck: Bauleitplanung 1. Änderung VE-Plan Nr. 6 Bentwisch…………….

 

Sollten sich aus den Bauleitplanverfahren weitere Kosten (z.B. für weitere Kartierungen, Gutachten etc.) ergeben, werden diese Kosten von der Lau - Gastronomie- und Hotelbetrieb GmbH übernommen.

Die sich ergebenden Mehrkosten sind 14 Tage nach Vorlage des Angebotes bei der Lau - Gastronomie- und Hotelbetrieb GmbH durch die Lau - Gastronomie- und Hotelbetrieb GmbH auszugleichen und auf das o.g. Konto zu überweisen. Vordem erfolgt keine weiterführende Beauftragung und damit keine Weiterführung des Bauleitplanverfahrens.

 

 

§ 2 Leistungen der Gemeinde

 

Nach Eingang der Zahlung in Höhe von 10.221,33 € auf das oben bezeichneten Konto, wird die Gemeinde Bentwisch den Auftrag für die 1. Änderung des VE-Planers Nr. an das Büro für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm und Frau Hoffmann auf der Grundlage der o.g. Honorarangebote unterzeichnen.

Die Gemeinde wird die für die Aufstellung und In-Kraft-Setzung der vorgenannten Bauleitplanverfahren im Zusammenhang stehenden Beschlüsse fassen.

Auf den § 1, letzter Absatz  wird ausdrücklich verwiesen.

 

Die Parteien sind sich bewusst, dass sich aus der Kostenübernahme von der Lau - Gastronomie- und Hotelbetrieb GmbH kein Anspruch auf das angestrebte Ziel der 1. Änderung des VE-Planes Nr. 6 ergibt.

 

 

§3 Schlussbestimmungen

 

Vertragsänderungen oder –ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die Gemeinde und die Lau - Gastronomie- und Hotelbetrieb GmbH erhalten je eine Ausfertigung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen.

 

 

 

 

Bentwisch, den ………………                                Bentwisch, den ………………

 

 

 

 

 

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Joachim Schwaß Harald Peithmann                            Maik Lau

Bürgermeister   stellvertr. Bürgermeister            Lau - Gastronomie- und Hotelbetrieb GmbH