Sitzung: 18.04.2013 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die
Gemeinde Bentwisch bestätigt den vom Amt Rostocker Heide erarbeiteten
Lärmaktionsplan.
Folgende
Ergänzungen sind einzuarbeiten: keine
Finanzielle
Mittel zur Durchführung lärmmindernder Maßnahmen können durch die Gemeinde
Bentwisch nicht bereitgestellt werden.
Da die
Gemeinde keine eigenen lärmmindernden Maßnahmen durchführen kann, wird auf die
Durchführung einer Einwohnerversammlung verzichtet. Die Bürger sind ortsüblich
über den beschlossenen Lärmaktionsplan zu informieren.
Aktionsplan gem. § 47 d
Bundes-Immissionsschutzgesetz
der Gemeinde Bentwisch vom 18.04.2013
1. Allgemeines
1.1.
Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen,
Haupteisenbahnstrecken und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind
Zum Amt Rostocker Heide gehören die Gemeinden Bentwisch, Blankenhagen,
Gelbensande, Mönchhagen und Rövershagen. Außer der Gemeinde Blankenhagen
gehören alle anderen Gemeinden zum Stadtumlandraum der Hansestadt Rostock.
Die Gemeinden sind überwiegend ländlich geprägt.
Die Fläche des Amtes umfasst 10.518,7 ha und im Amtsbereich leben 8.916
Einwohner (Stand 31.12.2011).
Zu den kartierten Straßen im Bereich des Amtes Rostocker Heide zählen:
· die Autobahn BAB 19
· B 105
· L 22 einschließlich L221 .
Es wurden Lärmkarten von Hauptverkehrsstraßen mit einem
Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz / Jahr erstellt.
Eine Schienentrasse verläuft parallel zur B 105 in SW / NO-Richtung
(Rostock – Stralsund) durch das Amtsgebiet Rostocker Heide und führt durch die
Gemeinden Bentwisch, Mönchhagen, Rövershagen und Gelbensande. In den jeweiligen
Gemeinden sind Haltepunkte vorhanden.
Die Gemeinde Bentwisch hat ein großes Gewerbegebiet angesiedelt.
1.2.
Für die Aktionsplanung zuständige Behörde
Amt
Rostocker Heide
Eichenallee
20
18182
Gelbensande
Telefon-Nr.: 038201 500-0
Fax-Nr.: 038201 239
1.3.
Rechtlicher Hintergrund
Zur
Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25.06.2002 sind gemäß §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne
aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
1.4.
Geltende Grenzwerte
Geltende
nationale Grenzwerte sind in der Anlage 1 zusammengefasst.
2.
Bewertung der Ist-Situation
2.1.
Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten
Der Aktionsplan zur Lärmminderung für das Amt Rostocker Heide baut auf
der strategischen Lärmkartierung auf.
Die strategische Lärmkartierung beruht auf den Anforderungen der
EG-Umgebungslärmrichtlinie. Für die EU-weite, einheitliche Bewertung der
Lärmbelastungen sind hierbei folgende Lärmindizies festgelegt:
·
LDEN
(Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) als Lärmindex für die allgemeine Lärmbelastung,
gemittelt über Tag, Abend und Nacht mit Zuschlägen für den Abend und die Nacht
gemäß 34. BImSchV,
·
LNIGHT (Nachtlärmindex),
als Lärmindex für Schlafstörungen, gemittelt über Nacht gemäß 34. BImSchV.
Ergebnisse der Lärmkartierung
Die
Auswertungen der durch das LUNG M-V beauftragten Untersuchungen durch die
UmweltPlan GmbH Stralsund ergeben folgende geschätzte Zahlen der von Lärm an
Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen im Amt Rostocker Heide (nach Vorläufige Berechnungsmethode
zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)):
LDEN dB (A) |
Belastete Menschen Straßenlärm |
über 55 bis 60 |
549 |
über 60 bis 65 |
248 |
über 65 bis 70 |
227 |
über 70 bis 75 |
83 |
über 75 |
17 |
LNight
dB (A) |
Belastete Menschen Straßenlärm |
über
45 bis 50 |
1.049 |
über
50 bis 55 |
332 |
über
55 bis 60 |
253 |
über
60 bis 65 |
180 |
über
65 bis 70 |
21 |
über70 |
0 |
Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Flächen,
Wohnungen und Schulen:
LDEN dB(A) |
Fläche in km² |
Wohnungen |
Schulen |
> 55 |
8,41 |
874 |
2 |
>65 |
1,83 |
232 |
1 |
>75 |
0,36 |
10 |
0 |
2.2.
Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind
In den vier betroffenen Gemeinden sind tagsüber 1124 Menschen (>
55dB(A)) und nachts 1835 Menschen (> 45 dB(A)) erhöhtem Lärm ausgesetzt.
Davon sind:
Keine Menschen ganztägig sehr hohen Belastungen (> 70 dB(A) ),
100 Menschen tagsüber sehr hohen Belastungen (> 70 dB(A)
180 Menschen ganztägig sehr hohen Belastungen (> 60 dB(A) ),
2.3.
Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen
Die
historisch an der B 105 in Bentzwisch gewachsene Bebauung ist erheblich verlärmt.
Diese Situation wird durch die Bahnstrecke Rostock-Stralsund noch verstärkt.
Für diesen Bereich ist eine Lärmminderung auf dem Ausbreitungsweg durch aktiven
Lärmschutz theoretisch, aber praktisch aus Abstandsverhältnissen, auf Grund
gesetzlicher Rahmenbedingungen und aus finanziellen Gründen sicher nicht
möglich.
3.
Maßnahmeplanung
3.1.
Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung
Die
unter 2.3. beschriebene Situation wurde bereits in den Schallimmissionsplänen
für das Amt Rostocker Heide aus den Jahren 2004 und 2008 festgestellt. Hinzu
gekommen ist die Betrachtung der Lärmsituation an den L 22/L221.
Seit
2008 wurden durch die Deutsche Bahn und die Straßenbaulastträger keine
Lärmminderungsmaßnahmen vorgenommen. In den B-Plänen der Gemeinden wurden die
verlärmten Gebiete ausgewiesen.
3.2.
Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre
Bundesautobahn A 19
Aufgrund
des unmittelbaren Einflusses der Bundesautobahn BAB A 19 mit einer enormen
Verkehrsstärke im Abschnitt Rostock Ost – Rostock Nord ergibt sich für die
Wohnbebauung in Neu Bartelsdorf ein hohes Konfliktpotential. Da der Auslösewert
für LNight von 55 dB(A) überschritten
wird, werden folgende Maßnahmen zur Lärmminderung vorgeschlagen:
1. Bei der Sanierung der
Fahrbahnoberfläche der BAB A 19 sollte in den Konfliktbereichen Asphalt
anstatt Beton zum Einsatz kommen.
2. Die Fahrbahnoberfläche sollte in
diesen Bereichen lärmmindernd ausgeführt werden.
3.
Durchführung von passiven
Lärmschutzmaßnahmen/Fensterprogramm(finanzielle Unterstützung beim Einbau vom
Lärmschutzfenstern und Lärmschutzlüftern für Wohnhäuser) und Verlängerung der
bestehenden Lärmschutzwände
Das
Amt wird das zuständige Straßenbauamt (hier SBA Schwerin für BAB A 19)
anschreiben und freiwillige Leistungen für private Antragsteller anregen. Dazu
werden mit der Gemeinde und dem
zuständigen SBA Gespräche geführt.
Aktiver
Lärmschutz in Form einer Erweiterung der
Lärmschutzwand würde für die Wohnbebauung in Neu Bartelsdorf als
Lärmvorsorgemaßnahme rein rechtlich gesehen nur bei einer wesentlichen Änderung
der BAB A 19 zum Tragen kommen und dann vom Straßenbaulastträger finanziert
werden.
Eine
Finanzierung derartiger umfangreicher Maßnahmen ist durch die Gemeinde Bentwisch
selbst aus wirtschaftlicher Sicht jedoch nicht möglich.
Bundesstraße B 105
Für
tangierende Wohnbebauung entlang der B 105 , an der der Auslösewert für
LNight von
55
dB(A) überschritten wird, werden folgende Maßnahmen zur Lärmminderung
vorgeschlagen:
1.
Geschwindigkeitsbegrenzung für
LKW auf 30 km/h
2. Fahrverbot für LKW in der Nacht
3. Verbesserung und Verstätigung des
Verkehrsflusses, Steuerung mit Lichtsignalanlagen
dahingehend, dass eine konstante
Geschwindigkeit der durchfahrenden KFZ erlangt wird
4. Aufstellen von Hinweisschildern in
Verbindung mit verkehrsbeeinflussenden Maßnahmen
5. Geschwindigkeitsreduzierungen
innerhalb der Ortschaften (Tempo 30 km/h mindestens für
pegelbestimmte Lkw) unter
Berücksichtigung verkehrslenkender und ergänzender
verkehrsbeschränkender Maßnahmen
nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO
6. Stärkung des ÖPNV und Radverkehrs
7. Umlenkung des überregionalen
Durchgangsverkehrs auf die BAB A 20 (Abstimmung
Verkehrsbehörde/SBA Güstrow für B
105 und Schwerin für BAB A 20),
8. Verbesserung bestehender
Fahrbahnbeläge und Einsatz lärmmindernder Straßenbeläge für
Straßensanierungsmaßnahmen außerhalb
der Ortschaften zum Schutz der Einzelbebauung
(nur bei Geschwindigkeiten ≥
60 km/h Abstimmung SBA).
9. Durchführung von passiven
Lärmschutzmaßnahmen/Fensterprogramm(finanzielle
Unterstützung beim Einbau vom
Lärmschutzfenstern und Lärmschutzlüftern für Wohnhäuser)
Auf
diese Veränderungen hat die Gemeinde Bentwisch nur sehr geringen Einfluss.
Freiwillige Leistungen des zuständigen Straßenbaulastträger in dem nötigen
Umfang sind eher unwahrscheinlich
Bahnstrecke Rostock – Stralsund
Auf
die Lärmbelastung durch den Schienenverkehr auf der Strecke Rostock – Stralsund
wird nicht eingegangen.
Hier
ist das Eisenbahnbundesamt zuständig für die Erstellung und Auswertung von
Lärmkarten.
3.3.
Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen
Das
Amt Rostocker wird zu den Straßenbaulastträgern ständigen Kontakt halten, um
obengenannte Verbesserungen immer wieder anzumahnen und Planungen an diesen
Lärmquellen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einzufordern.
Die
Gemeinden sind über die durchgeführten Beratungen zu informieren.
Eine
Finanzierung lärmmindernder Maßnahmen durch die Gemeinden ist mittelfristig
nicht möglich.
3.4.
Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen
Aussagen
über die zukünftige Reduzierung der Zahl der durch Lärm belasteten Bürger sind
zurzeit nicht möglich, da im Moment keine konkreten Vorhaben benannt werden
können.
4.
Formelle und finanzielle Informationen
4.1.
Datum der Aufstellung des Aktionsplanes
Gemeindevertretersitzung
am 18.04.2013
4.2.
Datum des Abschlusses des Aktionsplanes
Es
kann kein Termin für den Abschluss des Lärmaktionsplanes benannt werden, da die
Durchführung der lärmmindernden Maßnahmen nicht selbst durch die Gemeinden
beeinflusst werden kann.
4.3.
Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen Anhörung
Im
Amtsblatt März 2013 wurden die Bürger des Amtsbereiches über die Einleitung der
Lärmaktionsplanung informiert und zur schriftlichen Mitwirkung aufgefordert.
Die
Einladung zu der Gemeindevertretersitzung auf der der Lärmaktionsplan beraten
wurde, ist ortsüblich bekanntgegeben worden.
Eine
öffentliche Anhörung ist in der Gemeinde nicht vorgesehen, da ein eigener
Handlungsspielraum der Gemeinden nicht vorhanden ist und keine finanziellen
Mittel zur Verfügung stehen.
4.4.
Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans
Der
Lärmaktionsplan wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen
für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren überprüft und
erforderlichenfalls überarbeitet.
4.5.
Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplanes
Kosten
für die Erstellung des Lärmaktionsplanes sind nicht angefallen.
Für
die Umsetzung der aufgezeigten Lärmminderungsmaßnahmen können die Gemeinden
keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.
4.6.
Link zum Aktionsplan im Internet
Die
Lärmkarten sowie tiefgreifende Informationen zum Thema finden sich auch auf der
Homepage des LUNG unter:
http://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/laerm/laerm_eu.htm
Ort,
Datum ---------------------------------------