Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt einen Abschnittsbildungsbeschluss für die Abrechnung der Straßenbaubeiträge bereits im Rahmen der Vorausleistungsbescheide in der Anlage Behnkenhäger Straße in Blankenhagen zu fassen, um das Abrechnungsgebiet für die Vorausleistungsbescheide zu definieren. Die sachliche Beitragspflicht wird damit nicht begründet.

Der benannte Abschnitt definiert den noch nicht ausgebauten Abschnitt der Behnkenhäger Straße, beginnend an der südlichen Flurstücksgrenze des Grundstückes 8/1 der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen und endend an der nördlichen Flurstücksgrenze des Grundstückes  195/3 der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen und ist demnach bei der Erhebung der Vorausleistungsbescheide unberücksichtigt zu lassen.

Die Flurkarte mit Darstellung des noch nicht ausgebauten und zu bescheidenden Abschnittes ist Bestandteil des Beschlusses.