Sitzung: 08.04.2013 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
einen Abschnittsbildungsbeschluss für die Abrechnung der Straßenbaubeiträge
bereits im Rahmen der Vorausleistungsbescheide in der Anlage Behnkenhäger
Straße in Blankenhagen zu fassen, um das Abrechnungsgebiet für die
Vorausleistungsbescheide zu definieren. Die sachliche Beitragspflicht wird
damit nicht begründet.
Der benannte Abschnitt definiert den noch nicht
ausgebauten Abschnitt der Behnkenhäger Straße, beginnend an der südlichen
Flurstücksgrenze des Grundstückes 8/1 der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen und
endend an der nördlichen Flurstücksgrenze des Grundstückes 195/3 der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen und
ist demnach bei der Erhebung der Vorausleistungsbescheide unberücksichtigt zu
lassen.
Die Flurkarte mit Darstellung des noch nicht
ausgebauten und zu bescheidenden Abschnittes ist Bestandteil des Beschlusses.