Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die Widmung der Straße „Lindenallee“ (Gemarkung Blankenhagen, Flur 1, Flurstücke 208/9 und 208/17 mit einer Gesamtfläche von 599 m²).

Die Widmung wird auf folgende Benutzung festgelegt: Allgemeiner Fahrzeug- und

Fußgängerverkehr, keine Beschränkungen vorhanden.

Es ist eine Gemeindestraße mit Funktion Ortsstraße gem. § 3 Nr. 3 und 3a des Straßen-

und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern.

Die Flurstücke 208/12 und 208/14 mit einer Fläche von  861 m²  werden gewidmet.

Die Widmung wird auf folgende Benutzung festgelegt: Allgemeiner Fußgängerverkehr.