Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die Widmung der Straßen im Wohngebiet „Obstwiese“ ( Gemarkung Blankenhagen, Flur 2, Flurstücke 5/14; 5/29;5/36; 5/46; 5/51; 5/57;  5/58; 5/59; 5/62; 5/63  mit einer Größe von 4.437 m²).

Die Widmung für die Flurstücke 5/29; 5/36; 5/51; 5/62 und 5/63 wird auf folgende Benutzung festgelegt: Allgemeiner  Fußgängerverkehr.-

Die Widmung  der Flurstücke 5/14; 5/46;5/57; 5/58,5/59 wird auf folgende Benutzung festgelegt: Allgemeiner Fahrzeug- und Fußgängerverkehr - keine Beschränkungen vorhanden.

Diese Straße ist eine Gemeindestraße mit Funktion Ortsstraße gem. § 3 Nr. 3 und 3a des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern.