Sitzung: 08.04.2013 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
die Widmung der Straßen im Wohngebiet „Obstwiese“ ( Gemarkung Blankenhagen,
Flur 2, Flurstücke 5/14; 5/29;5/36; 5/46; 5/51; 5/57; 5/58; 5/59; 5/62; 5/63 mit einer Größe von 4.437 m²).
Die Widmung für die Flurstücke 5/29; 5/36;
5/51; 5/62 und 5/63 wird auf folgende Benutzung festgelegt: Allgemeiner Fußgängerverkehr.-
Die Widmung
der Flurstücke 5/14; 5/46;5/57; 5/58,5/59 wird auf folgende Benutzung
festgelegt: Allgemeiner Fahrzeug- und Fußgängerverkehr - keine
Beschränkungen vorhanden.
Diese Straße ist eine Gemeindestraße mit
Funktion Ortsstraße gem. § 3 Nr. 3 und 3a des Straßen- und Wegegesetzes
Mecklenburg-Vorpommern.