Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt den beiliegenden Mietvertragsentwurf  hinsichtlich der Nutzung der Räumlichkeiten im Feuerwehrgebäude ausschließlich an die Mitglieder der Feuerwehr.

Die Wehrleitung trägt die Verantwortung bei der Vermietung des Objektes.

 

Der Mietzins beträgt:

                für Familienfeiern                                                          30,00 €

                für sonstige Feiern (z.B. Betriebsfeiern)             100,00 €.

 

 

 

Mietvertrag

 

zwischen            der Gemeinde Gelbensande (Eichenallee 20, 18182 Gelbensande, Tel.: 038201/5000) als Träger des Feuerwehrgebäudes, vertreten durch den Bürgermeister,

 

im Vertrag Vermieter genannt

 

und                       ___________________________________________________________

                               ___________________________________________________________

 

im Vertrag Mieter genannt

 

über die Nutzung der Räume in der Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande.

 

§ 1 Vertragsobjekt

 

1.  Der Vermieter überlässt dem Mieter die in Abs. 2 bezeichneten Räume für folgende Veranstaltung zur Nutzung:

 

      ___________________________________________________________________

      vom _________________20                      _______________ Uhr

      bis    ________________  20                      _______________ Uhr

 

2. Das Mietverhältnis umfasst die zugewiesenen Räumlichkeiten, die sanitären Einrichtungen, das bereitgestellte Inventar sowie die Teeküche.

 

3. Der Vermieter behält sich vor, vor Übergabe der vermieteten Räume einseitig vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn zu befürchten ist, dass sich aus der Veranstaltung unzumutbare Unzuträglichkeiten ergeben oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört oder gefährdet wird. Dem Vermieter sind anlässlich des Abschlusses des Mietvertrages entstandene Unkosten vom Mieter zu erstatten.

 

 

§ 2 Zahlungspflicht des Mieters

 

1.  Der Mietzins beträgt

 

                                         für Familienfeiern                           30,00 €

                                         für sonstige Feiern                        100,00 €

 

2. Die Zahlung des Mietzinses erfolgt bei Abschluss des Mietvertrages auf eines der unten angegebenen Konten bzw. als Bareinzahlung. Der Nachweis der Zahlung ist durch Zahlungsbeleg bei der Übergabe der gemieteten Räume zu erbringen.

 

3. Der Mietvertrag kann durch den Mieter bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei gekündigt werden. Kündigt der Mieter nicht innerhalb dieser Frist, ist der volle Mietzins zu zahlen.

 

4. Weiterhin wird eine Kaution in Höhe von 100,- Euro erhoben. Diese Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Räumlichkeiten und des Inventars zurückerstattet.

Bei eventuellen Schäden wird ein entsprechender Betrag der Kaution einbehalten.

 

 

§ 3 Hausrecht

 

Der Bürgermeister  und mit dessen Vollmacht, die Wehrleitung üben im Auftrag der Gemeinde gegenüber dem Mieter und den Besuchern das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

 

§ 4 Haftung

 

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und in unversehrtem Zustand zurückzugeben. Er haftet für jeden Schaden, der an der Mietsache während der Dauer des Mietverhältnisses entsteht.

 

2. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von allen Ansprüchen aus Schäden freizuhalten und freizustellen, die ihm, seinem Beauftragten oder Besuchern entstehen.

 

§ 5 Übergabe der Mietsache

 

1.  Die Übergabe des Feuerwehrgebäudes Gelbensande  und der Schlüssel an den Mieter erfolgt durch die Wehrleitung mit Übergabeprotokoll und Vorlage der Zahlungsbelege für die Nutzungsgebühr.

 

  1. Die Abnahme des Feuerwehrgebäudes Gelbensande  erfolgt nach Vereinbarung mit Übergabeprotokoll und Rückgabe des Schlüssels durch

die Wehrleitung.

 

§ 6 Besondere Bestimmungen und Auflagen

 

1. Von diesem Vertrag erhalten der Vermieter und der Mieter je eine Ausfertigung.

 

2. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie als Ergänzung dieses Vertrages schriftlich zwischen dem Vermieter und Mieter vereinbart werden.

 

3. Der Veranstalter übergibt das Feuerwehrgebäude  Gelbensande  sowie die Außenanlagen in gereinigtem und ordentlichem Zustand.

 

4. Jeder Veranstalter entsorgt seinen Müll selbst.

 

5. Sanitär- und Verbrauchsmaterial wird von der Gemeinde gestellt.

 

6. Die Versorgungsmedien Wasser, Strom, Heizung und Entwässerung stellt die Gemeinde bereit.

 

7. Die zumutbare Lärmbelästigung darf zum Schutz der Nachbarschaft nicht überschritten werden.

 

 

§ 7 Zuwiderhandlungen

 

Die Gemeinde behält sich das Recht vor, bei unsachgemäßer Behandlung der Mietsache die Nutzung zu versagen.

 

 

 

 

 

Gelbensande, den ________________________

 

 

___________________________                                            ________________________

Vermieter                                                                                                                                        Mieter

 

 

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