Sitzung: 04.04.2013 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
den beiliegenden Mietvertragsentwurf
hinsichtlich der Nutzung der Räumlichkeiten im Feuerwehrgebäude
ausschließlich an die Mitglieder der Feuerwehr.
Die Wehrleitung trägt die Verantwortung bei der
Vermietung des Objektes.
Der Mietzins beträgt:
für
Familienfeiern 30,00 €
für
sonstige Feiern (z.B. Betriebsfeiern) 100,00
€.
Mietvertrag
zwischen der Gemeinde Gelbensande (Eichenallee 20, 18182 Gelbensande, Tel.: 038201/5000) als Träger des Feuerwehrgebäudes, vertreten durch den Bürgermeister,
im Vertrag Vermieter genannt
und ___________________________________________________________
___________________________________________________________
im Vertrag Mieter genannt
über die Nutzung der Räume in der Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande.
§ 1 Vertragsobjekt
1. Der Vermieter überlässt dem Mieter die in Abs. 2 bezeichneten Räume für folgende Veranstaltung zur Nutzung:
___________________________________________________________________
vom _________________20 _______________ Uhr
bis ________________ 20 _______________ Uhr
2. Das Mietverhältnis umfasst die
zugewiesenen Räumlichkeiten, die sanitären Einrichtungen, das bereitgestellte
Inventar sowie die Teeküche.
3. Der Vermieter behält sich vor, vor Übergabe der vermieteten Räume
einseitig vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn zu befürchten ist, dass sich aus
der Veranstaltung unzumutbare Unzuträglichkeiten ergeben oder die öffentliche
Sicherheit und Ordnung gestört oder gefährdet wird. Dem Vermieter sind
anlässlich des Abschlusses des Mietvertrages entstandene Unkosten vom Mieter zu
erstatten.
§ 2 Zahlungspflicht
des Mieters
1. Der Mietzins beträgt
für Familienfeiern 30,00 €
für sonstige Feiern 100,00 €
2. Die Zahlung des Mietzinses erfolgt bei Abschluss des Mietvertrages auf eines der unten angegebenen Konten bzw. als Bareinzahlung. Der Nachweis der Zahlung ist durch Zahlungsbeleg bei der Übergabe der gemieteten Räume zu erbringen.
3. Der Mietvertrag kann durch den Mieter bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei gekündigt werden. Kündigt der Mieter nicht innerhalb dieser Frist, ist der volle Mietzins zu zahlen.
4. Weiterhin wird eine Kaution in Höhe von 100,- Euro erhoben. Diese Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Räumlichkeiten und des Inventars zurückerstattet.
Bei eventuellen Schäden wird ein entsprechender Betrag der Kaution einbehalten.
§ 3 Hausrecht
Der Bürgermeister und mit dessen Vollmacht, die Wehrleitung üben im Auftrag der Gemeinde gegenüber dem Mieter und den Besuchern das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
§ 4 Haftung
- Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und in unversehrtem Zustand zurückzugeben. Er haftet für jeden Schaden, der an der Mietsache während der Dauer des Mietverhältnisses entsteht.
2. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von allen Ansprüchen aus Schäden freizuhalten und freizustellen, die ihm, seinem Beauftragten oder Besuchern entstehen.
§ 5 Übergabe der
Mietsache
1. Die Übergabe des Feuerwehrgebäudes Gelbensande und der Schlüssel an den Mieter erfolgt durch die Wehrleitung mit Übergabeprotokoll und Vorlage der Zahlungsbelege für die Nutzungsgebühr.
- Die Abnahme des Feuerwehrgebäudes Gelbensande erfolgt nach Vereinbarung mit Übergabeprotokoll und Rückgabe des Schlüssels durch
die Wehrleitung.
§ 6 Besondere
Bestimmungen und Auflagen
1. Von diesem Vertrag erhalten der Vermieter und der Mieter je eine Ausfertigung.
2. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie als Ergänzung dieses Vertrages schriftlich zwischen dem Vermieter und Mieter vereinbart werden.
3. Der Veranstalter übergibt das Feuerwehrgebäude Gelbensande sowie die Außenanlagen in gereinigtem und ordentlichem Zustand.
4. Jeder Veranstalter entsorgt seinen Müll selbst.
5. Sanitär- und Verbrauchsmaterial wird von der Gemeinde gestellt.
6. Die Versorgungsmedien Wasser, Strom, Heizung und Entwässerung stellt die Gemeinde bereit.
7. Die zumutbare Lärmbelästigung darf zum Schutz der Nachbarschaft nicht überschritten werden.
§ 7
Zuwiderhandlungen
Die Gemeinde behält sich das Recht vor, bei unsachgemäßer Behandlung der Mietsache die Nutzung zu versagen.
Gelbensande, den ________________________
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Vermieter Mieter
Ostseesparkasse Rostock Konto-Nr.: 280 555 555 BLZ: 130 500
00
Deutsche Kreditbank Konto-Nr.: 101 741 BLZ:
120 300 00
Volks- und
Raiffeisenbank Konto-Nr.: 211 150 0 BLZ: 130
900 00