Sitzung: 04.04.2013 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeinde Gelbensande bestätigt den vom Amt Rostocker Heide
erarbeiteten Lärmaktionsplan.
Folgende Änderungen sind einzuarbeiten:
Punkt 2.3 2. Satz streichen
Punkt 3.2 Ergänzung Punkt 10 Durchführung von passiven Lärmschutzmaßnahmen
durch
eine Lärmschutzwand, im Bereich der Wohnbebauung transparent
Finanzielle Mittel zur Durchführung lärmmindernder Maßnahmen können
durch die Gemeinde Gelbensande nicht bereitgestellt werden.
Da die Gemeinde keine eigenen lärmmindernden Maßnahmen durchführen kann,
wird auf die Durchführung einer Einwohnerversammlung verzichtet. Die Bürger
sind ortsüblich über den beschlossenen Lärmaktionsplan zu informieren.
Aktionsplan gem. § 47 d
Bundes-Immissionsschutzgesetz
der Gemeinde Gelbensande vom 04.04.2013
1. Allgemeines
1.1.
Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen,
Haupteisenbahnstrecken und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind
1.2.
Zum Amt Rostocker Heide gehören die Gemeinden Bentwisch, Blankenhagen,
Gelbensande, Mönchhagen und Rövershagen. Außer der Gemeinde Blankenhagen
gehören alle anderen Gemeinden zum Stadtumlandraum der Hansestadt Rostock.
Die Gemeinden sind überwiegend ländlich geprägt.
Die Fläche des Amtes umfasst 10.518,7 ha und im Amtsbereich leben 8.916
Einwohner (Stand 31.12.2011).
Zu den kartierten Straßen im Bereich des Amtes Rostocker Heide zählen:
· die Autobahn BAB 19
·
B 105
·
L 22 einschließlich L221 .
Es wurden Lärmkarten von Hauptverkehrsstraßen mit einem
Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz / Jahr erstellt.
Eine Schienentrasse verläuft parallel zur B 105 in SW / NO-Richtung
(Rostock – Stralsund) durch das Amtsgebiet Rostocker Heide und führt durch die
Gemeinden Bentwisch, Mönchhagen, Rövershagen und Gelbensande. In den jeweiligen
Gemeinden sind Haltepunkte vorhanden.
1.3.
Für die Aktionsplanung zuständige Behörde
Amt
Rostocker Heide
Eichenallee
20
18182
Gelbensande
Telefon-Nr.: 038201 500-0
Fax-Nr.: 038201 239
1.4.
Rechtlicher Hintergrund
Zur
Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25.06.2002 sind gemäß §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne
aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
1.5.
Geltende Grenzwerte
Geltende
nationale Grenzwerte sind in der Anlage 1 zusammengefasst.
2.
Bewertung der Ist-Situation
2.1.
Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten
Der Aktionsplan zur Lärmminderung für das Amt Rostocker Heide baut auf
der strategischen Lärmkartierung auf.
Die strategische Lärmkartierung beruht auf den Anforderungen der
EG-Umgebungslärmrichtlinie. Für die EU-weite, einheitliche Bewertung der
Lärmbelastungen sind hierbei folgende Lärmindizies festgelegt:
·
LDEN
(Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) als Lärmindex für die allgemeine Lärmbelastung,
gemittelt über Tag, Abend und Nacht mit Zuschlägen für den Abend und die Nacht
gemäß 34. BImSchV,
·
LNIGHT (Nachtlärmindex),
als Lärmindex für Schlafstörungen, gemittelt über Nacht gemäß 34. BImSchV.
Ergebnisse der Lärmkartierung
Die
Auswertungen der durch das LUNG M-V beauftragten Untersuchungen durch die
UmweltPlan GmbH Stralsund ergeben folgende geschätzte Zahlen der von Lärm an
Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen im Amt Rostocker Heide (nach Vorläufige Berechnungsmethode
zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)):
LDEN dB (A) |
Belastete Menschen Straßenlärm |
über 55 bis 60 |
549 |
über 60 bis 65 |
248 |
über 65 bis 70 |
227 |
über 70 bis 75 |
83 |
über 75 |
17 |
LNight
dB (A) |
Belastete Menschen Straßenlärm |
über
45 bis 50 |
1.049 |
über
50 bis 55 |
332 |
über
55 bis 60 |
253 |
über
60 bis 65 |
180 |
über
65 bis 70 |
21 |
über
70 |
0 |
Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Flächen,
Wohnungen und Schulen:
LDEN dB(A) |
Fläche in km² |
Wohnungen |
Schulen |
> 55 |
8,41 |
874 |
2 |
>65 |
1,83 |
232 |
1 |
>75 |
0,36 |
10 |
0 |
2.2.
Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind
In den vier betroffenen Gemeinden sind tagsüber 1124 Menschen (>
55dB(A) ) und nachts 1835 Menschen (> 45 dB(A) ) erhöhtem Lärm ausgesetzt.
Davon sind:
100 Menschen ganztägig sehr hohen Belastungen (> 70 dB(A) ),
keine Menschen nachts sehr hohen Belastungen (> 70 dB(A) )
248 Menschen ganztägig hohen Belastungen (> 60 dB(A) ),
180 Menschen nachts hohen Belastungen (> 60 dB(A) )
2.3.
Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen
Die
historisch an der B 105 gewachsene Bebauung in der Gemeinde Gelbensande ist
erheblich verlärmt. Diese Situation wird durch die Bahnstrecke
Rostock-Stralsund noch verstärkt.
3.
Maßnahmeplanung
3.1.
Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung
Im
Bereich der Gemeinde Gelbensande wurden in den vergangenen Jahren durch die
Deutsche Bahn und den Straßenbaulastträger keine lärmmindernden Maßnahmen
durchgeführt.
Der
Gemeinde selbst standen keine finanziellen Mittel zur Verfügung, um eigene
Maßnahmen zu initiieren.
3.2
Geplante Maßnahmen zur
Lärmminderung für die nächsten fünf Jahr
Bundesstraße B 105
Für
tangierende Wohnbebauung entlang der B 105 , an der der Auslösewert für
LNight von
55
dB(A) überschritten wird, werden folgende Maßnahmen zur Lärmminderung
vorgeschlagen:
1.
Geschwindigkeitsbegrenzung für
LKW auf 30 km/h
2. Fahrverbot für LKW in der Nacht
3. Verbesserung und Verstätigung des
Verkehrsflusses, Steuerung der Lichtsignalanlagen dahingehend,
dass eine konstante
Geschwindigkeit der durchfahrenden KFZ erlangt wird
4. Aufstellen von Hinweisschildern in
Verbindung mit verkehrsbeeinflussenden Maßnahmen
5. Geschwindigkeitsreduzierungen
innerhalb der Ortschaften (Tempo 30 km/h mindestens für
pegelbestimmte Lkw) unter
Berücksichtigung verkehrslenkender und ergänzender
verkehrsbeschränkender Maßnahmen
nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO
6. Stärkung des ÖPNV und Radverkehrs
7. Umlenkung des überregionalen
Durchgangsverkehrs auf die BAB A 20 (Abstimmung
Verkehrsbehörde/SBA Güstrow für B
105 und Schwerin für BAB A 20),
8. Verbesserung bestehender
Fahrbahnbeläge und Einsatz lärmmindernder Straßenbeläge für
Straßensanierungsmaßnahmen
außerhalb der Ortschaften zum Schutz der Einzelbebauung (nur bei
Geschwindigkeiten ≥ 60 km/h
Abstimmung SBA).
9. Durchführung von passiven
Lärmschutzmaßnahmen/Fensterprogramm(finanzielle Unterstützung
beim Einbau vom
Lärmschutzfenstern und Lärmschutzlüftern für Wohnhäuser)
10. Durchführung von passiven
Lärmschutzmaßnahmen durch eine Lärmschutzwand, im Bereich der
Wohnbebauung transparent
Auf
diese Veränderungen hat die Gemeinde nur sehr geringen Einfluss. Freiwillige
Leistungen des zuständigen Straßenbaulastträger in dem nötigen Umfang sind eher
unwahrscheinlich
Einige
wenige der oben aufgeführten Schallschutzmaßnahmen, wie z. B. der Ausbau von
Radwegen, sind ganz konkret in der Planung der Gemeinde und werden tatsächlich
in Kürze realisiert
Bahnstrecke Rostock – Stralsund
Auf
die Lärmbelastung durch den Schienenverkehr auf der Strecke Rostock – Stralsund
wird nicht eingegangen.
Hier
ist das Eisenbahnbundesamt zuständig für die Erstellung und Auswertung von
Lärmkarten.
3.2.
Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen
Das
Amt Rostocker wird zu den Straßenbaulastträger ständigen Kontakt halten, um
obengenannte Verbesserungen immer wieder anzumahnen und Planungen an dieser
Lärmquelle im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einzufordern.
Die
Gemeinde ist über die durchgeführten Beratungen zu informieren.
Eine
Finanzierung lärmmindernder Maßnahmen durch die Gemeinde Gelbensande ist
mittelfristig nicht möglich.
3.3.
Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen
Aussagen
über die zukünftige Reduzierung der Zahl der durch Lärm belasteten Bürger sind
zur Zeit nicht möglich, da im Moment keine konkreten Vorhaben benannt werden
können.
4.
Formelle und finanzielle Informationen
4.1.
Datum der Aufstellung des Aktionsplanes
Gemeindevertretersitzung
am 04.04.2013
4.2.
Datum des Abschlusses des Aktionsplanes
Es
kann kein Termin für den Abschluss des Lärmaktionsplanes benannt werden, da die
Durchführung der lärmmindernden Maßnahmen nicht selbst durch die Gemeinden
beeinflusst werden kann.
4.3.
Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen Anhörung
Im
Amtsblatt März 2013 wurden die Bürger des Amtsbereiches über die Einleitung der
Lärmaktionsplanung informiert und zur schriftlichen Mitwirkung aufgefordert.
Die
Einladungen zu den Gemeindevertretersitzungen auf denen der Lärmaktionsplan
beraten wurde, sind ortsüblich bekanntgegeben worden.
Eine
öffentliche Anhörung ist in der Gemeinde Gelbensande nicht vorgesehen, da ein
eigener Handlungsspielraum der Gemeinde nicht vorhanden ist und keine
finanziellen Mittel zur Verfügung stehen..
4.4.
Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans
Der
Lärmaktionsplan wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen
für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren überprüft und
erforderlichenfalls überarbeitet.
4.5.
Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplanes
Kosten
für die Erstellung des Lärmaktionsplanes sind nicht angefallen.
Für
die Umsetzung der aufgezeigten Lärmminderungsmaßnahmen kann die Gemeinde
Gelbensande keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.
4.6.
Link zum Aktionsplan im Internet
Die
Lärmkarten sowie tiefgreifende Informationen zum Thema finden sich auch auf der
Homepage des LUNG unter:
http://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/laerm/laerm_eu.htm
Ort,
Datum
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