Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeinde Gelbensande bestätigt den vom Amt Rostocker Heide erarbeiteten Lärmaktionsplan.

 

Folgende Änderungen sind einzuarbeiten:

 

Punkt 2.3            2. Satz streichen

Punkt 3.2            Ergänzung Punkt 10 Durchführung von passiven Lärmschutzmaßnahmen

                               durch eine Lärmschutzwand, im Bereich der Wohnbebauung transparent

 

 

Finanzielle Mittel zur Durchführung lärmmindernder Maßnahmen können durch die Gemeinde Gelbensande nicht bereitgestellt werden.

 

Da die Gemeinde keine eigenen lärmmindernden Maßnahmen durchführen kann, wird auf die Durchführung einer Einwohnerversammlung verzichtet. Die Bürger sind ortsüblich über den beschlossenen Lärmaktionsplan zu informieren.

 

 

 

Aktionsplan gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz

der Gemeinde Gelbensande vom 04.04.2013

 

1. Allgemeines

1.1.              Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind

1.2.               

Zum Amt Rostocker Heide gehören die Gemeinden Bentwisch, Blankenhagen, Gelbensande, Mönchhagen und Rövershagen. Außer der Gemeinde Blankenhagen gehören alle anderen Gemeinden zum Stadtumlandraum der Hansestadt Rostock.

Die Gemeinden sind überwiegend ländlich geprägt.

Die Fläche des Amtes umfasst 10.518,7 ha und im Amtsbereich leben 8.916 Einwohner (Stand 31.12.2011).

 

Zu den kartierten Straßen im Bereich des Amtes Rostocker Heide zählen:

 

·       die Autobahn BAB 19

·       B 105

·       L 22 einschließlich L221 .

 

Es wurden Lärmkarten von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz / Jahr erstellt.

 

Eine Schienentrasse verläuft parallel zur B 105 in SW / NO-Richtung (Rostock – Stralsund) durch das Amtsgebiet Rostocker Heide und führt durch die Gemeinden Bentwisch, Mönchhagen, Rövershagen und Gelbensande. In den jeweiligen Gemeinden sind Haltepunkte vorhanden.

 

 

1.3.              Für die Aktionsplanung zuständige Behörde

 

Amt Rostocker Heide

Eichenallee 20

18182 Gelbensande

 

Telefon-Nr.:          038201 500-0

Fax-Nr.:  038201 239

Email:                    amt-rostocker-heide@t-online.de

                                www.amt-rostocker-heide.de

 

1.4.              Rechtlicher Hintergrund

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG des  Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 sind gemäß §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.

 

1.5.              Geltende Grenzwerte

Geltende nationale Grenzwerte sind in der Anlage 1 zusammengefasst.

 

2.        Bewertung der Ist-Situation

2.1.              Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten

Der Aktionsplan zur Lärmminderung für das Amt Rostocker Heide baut auf der strategischen Lärmkartierung auf.

 

Die strategische Lärmkartierung beruht auf den Anforderungen der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Für die EU-weite, einheitliche Bewertung der Lärmbelastungen sind hierbei folgende Lärmindizies festgelegt:

·         LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) als Lärmindex für die allgemeine Lärmbelastung, gemittelt über Tag, Abend und Nacht mit Zuschlägen für den Abend und die Nacht gemäß 34. BImSchV,

·         LNIGHT (Nachtlärmindex), als Lärmindex für Schlafstörungen, gemittelt über Nacht gemäß 34. BImSchV.

 

Ergebnisse der Lärmkartierung

 

Die Auswertungen der durch das LUNG M-V beauftragten Untersuchungen durch die UmweltPlan GmbH Stralsund ergeben folgende geschätzte Zahlen der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen im Amt Rostocker Heide (nach Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)):

 

 

LDEN dB (A)

Belastete Menschen

 

Straßenlärm

über 55 bis 60

549

über 60 bis 65

248

über 65 bis 70

227

über 70 bis 75

83

über 75

17

 

 

LNight dB (A)

Belastete Menschen

 

Straßenlärm

über 45 bis 50

1.049

über 50 bis 55

   332

über 55 bis 60

   253

über 60 bis 65

   180

über 65 bis 70

     21

über 70

       0

 

 

 

 

 

 


Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Flächen, Wohnungen und Schulen:

 

LDEN dB(A)

Fläche in km²

Wohnungen

Schulen

> 55

8,41

874

2

    >65

1,83

232

1

    >75

0,36

10

0

                                                                                                                                                                                           

2.2.              Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind

 

In den vier betroffenen Gemeinden sind tagsüber 1124 Menschen (> 55dB(A) ) und nachts 1835 Menschen (> 45 dB(A) ) erhöhtem Lärm ausgesetzt.

 

Davon sind:

 

100 Menschen ganztägig sehr hohen Belastungen (> 70 dB(A) ),

 

keine Menschen nachts sehr hohen Belastungen (> 70 dB(A) )

 

248 Menschen ganztägig hohen Belastungen (> 60 dB(A) ),

 

180 Menschen nachts hohen Belastungen (> 60 dB(A) )

 

 

 

 

2.3.              Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen

 

Die historisch an der B 105 gewachsene Bebauung in der Gemeinde Gelbensande ist erheblich verlärmt. Diese Situation wird durch die Bahnstrecke Rostock-Stralsund noch verstärkt.

 

3.        Maßnahmeplanung

 

3.1.              Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung

Im Bereich der Gemeinde Gelbensande wurden in den vergangenen Jahren durch die Deutsche Bahn und den Straßenbaulastträger keine lärmmindernden Maßnahmen durchgeführt.

Der Gemeinde selbst standen keine finanziellen Mittel zur Verfügung, um eigene Maßnahmen zu initiieren.

 

3.2           Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahr

 

Bundesstraße B 105

 

Für tangierende Wohnbebauung entlang der B 105 , an der der Auslösewert für LNight  von

55 dB(A) überschritten wird, werden folgende Maßnahmen zur Lärmminderung vorgeschlagen:

1.            Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW auf 30 km/h

2.            Fahrverbot für LKW in der Nacht

3.            Verbesserung und Verstätigung des Verkehrsflusses, Steuerung der Lichtsignalanlagen dahingehend,

             dass eine konstante Geschwindigkeit der durchfahrenden KFZ erlangt wird

4.            Aufstellen von Hinweisschildern in Verbindung mit verkehrsbeeinflussenden Maßnahmen

5.            Geschwindigkeitsreduzierungen innerhalb der Ortschaften (Tempo 30 km/h mindestens für

             pegelbestimmte Lkw) unter Berücksichtigung verkehrslenkender und ergänzender

             verkehrsbeschränkender Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO

6.            Stärkung des ÖPNV und Radverkehrs

7.            Umlenkung des überregionalen Durchgangsverkehrs auf die BAB A 20 (Abstimmung

             Verkehrsbehörde/SBA Güstrow für B 105 und Schwerin für BAB A 20),

8.            Verbesserung bestehender Fahrbahnbeläge  und  Einsatz lärmmindernder Straßenbeläge für

             Straßensanierungsmaßnahmen außerhalb der Ortschaften zum Schutz der Einzelbebauung (nur bei

             Geschwindigkeiten ≥ 60 km/h Abstimmung SBA).

9.            Durchführung von passiven Lärmschutzmaßnahmen/Fensterprogramm(finanzielle Unterstützung

              beim Einbau vom Lärmschutzfenstern und Lärmschutzlüftern für Wohnhäuser)

10.         Durchführung von passiven Lärmschutzmaßnahmen durch eine Lärmschutzwand, im Bereich der

              Wohnbebauung transparent

 

Auf diese Veränderungen hat die Gemeinde nur sehr geringen Einfluss. Freiwillige Leistungen des zuständigen Straßenbaulastträger in dem nötigen Umfang sind eher unwahrscheinlich

 

Einige wenige der oben aufgeführten Schallschutzmaßnahmen, wie z. B. der Ausbau von Radwegen, sind ganz konkret in der Planung der Gemeinde und werden tatsächlich in Kürze realisiert

 

Bahnstrecke Rostock – Stralsund

 

Auf die Lärmbelastung durch den Schienenverkehr auf der Strecke Rostock – Stralsund wird nicht eingegangen.

Hier ist das Eisenbahnbundesamt zuständig für die Erstellung und Auswertung von Lärmkarten.

 

 

3.2.              Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen

Das Amt Rostocker wird zu den Straßenbaulastträger ständigen Kontakt halten, um obengenannte Verbesserungen immer wieder anzumahnen und Planungen an dieser Lärmquelle im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einzufordern.

Die Gemeinde ist über die durchgeführten Beratungen zu informieren.

Eine Finanzierung lärmmindernder Maßnahmen durch die Gemeinde Gelbensande ist mittelfristig nicht möglich.

 

3.3.              Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen

Aussagen über die zukünftige Reduzierung der Zahl der durch Lärm belasteten Bürger sind zur Zeit nicht möglich, da im Moment keine konkreten Vorhaben benannt werden können.

 

 

4.        Formelle und finanzielle Informationen

 

4.1.              Datum der Aufstellung des Aktionsplanes

 

Gemeindevertretersitzung am 04.04.2013

 

 

4.2.              Datum des Abschlusses des Aktionsplanes

Es kann kein Termin für den Abschluss des Lärmaktionsplanes benannt werden, da die Durchführung der lärmmindernden Maßnahmen nicht selbst durch die Gemeinden beeinflusst werden kann.

 

4.3.              Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen Anhörung

Im Amtsblatt März 2013 wurden die Bürger des Amtsbereiches über die Einleitung der Lärmaktionsplanung informiert und zur schriftlichen Mitwirkung aufgefordert.

Die Einladungen zu den Gemeindevertretersitzungen auf denen der Lärmaktionsplan beraten wurde, sind ortsüblich bekanntgegeben worden.

Eine öffentliche Anhörung ist in der Gemeinde Gelbensande nicht vorgesehen, da ein eigener Handlungsspielraum der Gemeinde nicht vorhanden ist und keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen..

 

4.4.              Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans

Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.

 

4.5.              Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplanes

Kosten für die Erstellung des Lärmaktionsplanes sind nicht angefallen.

Für die Umsetzung der aufgezeigten Lärmminderungsmaßnahmen kann die Gemeinde Gelbensande keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.

 

4.6.              Link zum Aktionsplan im Internet

Die Lärmkarten sowie tiefgreifende Informationen zum Thema finden sich auch auf der Homepage des LUNG unter:

http://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/laerm/laerm_eu.htm

 

 

Ort, Datum

 

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