Sitzung: 02.04.2013 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeinde Mönchhagen bestätigt den vom Amt Rostocker Heide
erarbeiteten Lärmaktionsplan.
Folgende Änderungen sind einzuarbeiten:
- 3.2. das Wort „geplante“ wird
gestrichen
- 3.2. Punkt 9 = aktive
Lärmschutzmaßnahme ist zu ergänzen
- 3.2. Punkt 9 = Einbau „vom“ wird
geändert in Einbau „von“
Finanzielle Mittel zur Durchführung lärmmindernder Maßnahmen können
durch die Gemeinde Mönchhagen nicht bereitgestellt werden.
Da die Gemeinde keine eigenen lärmmindernden Maßnahmen durchführen kann,
wird auf die Durchführung einer Einwohnerversammlung verzichtet. Die Bürger
sind ortsüblich über den beschlossenen Lärmaktionsplan zu informieren.
Aktionsplan gem. § 47 d
Bundes-Immissionsschutzgesetz
der Gemeinde Mönchhagen vom 02.04.2013
1. Allgemeines
1.1.
Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen,
Haupteisenbahnstrecken und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind
Zum Amt Rostocker Heide gehören die Gemeinden Bentwisch, Blankenhagen,
Gelbensande, Mönchhagen und Rövershagen. Außer der Gemeinde Blankenhagen
gehören alle anderen Gemeinden zum Stadtumlandraum der Hansestadt Rostock.
Die Gemeinden sind überwiegend ländlich geprägt.
Die Fläche des Amtes umfasst 10.518,7 ha und im Amtsbereich leben 8.916
Einwohner (Stand 31.12.2011).
Zu den kartierten Straßen im Bereich des Amtes Rostocker Heide zählen:
· die Autobahn BAB 19
· B 105
· L 22 einschließlich L221 .
Es wurden Lärmkarten von Hauptverkehrsstraßen mit einem
Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz / Jahr erstellt.
Eine Schienentrasse verläuft parallel zur B 105 in SW / NO-Richtung
(Rostock – Stralsund) durch das Amtsgebiet Rostocker Heide und führt durch die
Gemeinden Bentwisch, Mönchhagen, Rövershagen und Gelbensande. In den jeweiligen
Gemeinden sind Haltepunkte vorhanden.
1.2.
Für die Aktionsplanung zuständige Behörde
Amt
Rostocker Heide
Eichenallee
20
18182
Gelbensande
Telefon-Nr.: 038201 500-0
Fax-Nr.: 038201 239
1.3.
Rechtlicher Hintergrund
Zur
Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25.06.2002 sind gemäß §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne
aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
1.4.
Geltende Grenzwerte
Geltende
nationale Grenzwerte sind in der Anlage 1 zusammengefasst.
2.
Bewertung der Ist-Situation
2.1.
Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten
Der Aktionsplan zur Lärmminderung für das Amt Rostocker Heide baut auf
der strategischen Lärmkartierung auf.
Die strategische Lärmkartierung beruht auf den Anforderungen der
EG-Umgebungslärmrichtlinie. Für die EU-weite, einheitliche Bewertung der
Lärmbelastungen sind hierbei folgende Lärmindizies festgelegt:
·
LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex)
als Lärmindex für die allgemeine Lärmbelastung, gemittelt über Tag, Abend und
Nacht mit Zuschlägen für den Abend und die Nacht gemäß 34. BImSchV,
·
LNIGHT (Nachtlärmindex),
als Lärmindex für Schlafstörungen, gemittelt über Nacht gemäß 34. BImSchV.
Ergebnisse der Lärmkartierung
Die
Auswertungen der durch das LUNG M-V beauftragten Untersuchungen durch die
UmweltPlan GmbH Stralsund ergeben folgende geschätzte Zahlen der von Lärm an
Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen im Amt Rostocker Heide (nach Vorläufige Berechnungsmethode
zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)):
LDEN dB (A) |
Belastete Menschen Straßenlärm |
über 55 bis 60 |
549 |
über 60 bis 65 |
248 |
über 65 bis 70 |
227 |
über 70 bis 75 |
83 |
über 75 |
17 |
LNight
dB (A) |
Belastete Menschen Straßenlärm |
über
45 bis 50 |
1.049 |
über
50 bis 55 |
332 |
über
55 bis 60 |
253 |
über
60 bis 65 |
180 |
über
65 bis 70 |
21 |
über70 |
0 |
Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Flächen,
Wohnungen und Schulen:
LDEN dB(A) |
Fläche in km² |
Wohnungen |
Schulen |
> 55 |
8,41 |
874 |
2 |
>65 |
1,83 |
232 |
1 |
>75 |
0,36 |
10 |
0 |
2.2.
Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind
In den vier betroffenen Gemeinden sind tagsüber 1124 Menschen (>
55dB(A)) und nachts 1835 Menschen (> 45 dB(A)) erhöhtem Lärm ausgesetzt.
Davon sind:
100 Menschen ganztägig sehr hohen Belastungen (> 70 dB(A) ),
keine Menschen nachts sehr hohen Belastungen (> 70 dB(A) )
248 Menschen ganztägig hohen Belastungen (> 60 dB(A) ),
180 Menschen nachts hohen Belastungen (> 60 dB(A) )
2.3.
Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen
Die
historisch an der B 105 in der Gemeinde Mönchhagen gewachsene Bebauung ist
erheblich verlärmt. Diese Situation wird durch die Bahnstrecke
Rostock-Stralsund noch verstärkt. Für diesen Bereich ist eine Lärmminderung auf
dem Ausbreitungsweg durch aktiven Lärmschutz theoretisch, aber praktisch aus
Abstandsverhältnissen, auf Grund gesetzlicher Rahmenbedingungen und aus
finanziellen Gründen sicher nicht möglich.
3.
Maßnahmeplanung
3.1.
Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung
Die
unter 2.3. beschriebene Situation wurde bereits in den Schallimmissionsplänen
für das Amt Rostocker Heide aus den Jahren 2004 und 2008 festgestellt. Hinzu
gekommen ist die Betrachtung der Lärmsituation an den L 22/L221.
Seit
2008 wurden durch die Deutsche Bahn keine Lärmminderungsmaßnahmen vorgenommen.
Durch den Straßenbaulastträger der B 105
wird gegenwärtig auf Anforderung der Gemeinde aus dem Jahr 2008 an
Lärmminderungsmaßnahmen geplant.
In
den B-Plänen der Gemeinden wurden die verlärmten Gebiete ausgewiesen.
3.2.
Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre
Bundesstraße B 105
Für
tangierende Wohnbebauung entlang der B 105 , an der der Auslösewert für
LNight von
55
dB(A) überschritten wird, werden folgende Maßnahmen zur Lärmminderung
vorgeschlagen:
1.
Geschwindigkeitsbegrenzung für
LKW auf 30 km/h
2. Fahrverbot für LKW in der Nacht
3. Verbesserung und Verstätigung des
Verkehrsflusses, Steuerung der Lichtsignalanlagen
dahingehend, dass eine konstante
Geschwindigkeit der durchfahrenden KFZ erlangt wird
4. Aufstellen von Hinweisschildern in
Verbindung mit verkehrsbeeinflussenden Maßnahmen
5. Geschwindigkeitsreduzierungen
innerhalb der Ortschaften (Tempo 30 km/h mindestens für
pegelbestimmte Lkw) unter
Berücksichtigung verkehrslenkender und ergänzender
verkehrsbeschränkender Maßnahmen
nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO
6. Stärkung des ÖPNV und Radverkehrs
7. Umlenkung des überregionalen
Durchgangsverkehrs auf die BAB A 20 (Abstimmung
Verkehrsbehörde/ SBA Güstrow für
B 105 und Schwerin für BAB A 20),
8. Verbesserung bestehender
Fahrbahnbeläge und Einsatz lärmmindernder Straßenbeläge für
Straßensanierungsmaßnahmen
außerhalb der Ortschaften zum Schutz der Einzelbebauung (nur bei
Geschwindigkeiten ≥ 60 km/h
Abstimmung SBA).
9. Durchführung von passiven und
aktiven Lärmschutzmaßnahmen/Fensterprogramm(finanzielle
Unterstützung beim Einbau von
Lärmschutzfenstern und Lärmschutzlüftern für Wohnhäuser)
Auf
diese Veränderungen hat die Gemeinde nur sehr geringen Einfluss. Freiwillige
Leistungen des zuständigen Straßenbaulastträger in dem nötigen Umfang sind eher
unwahrscheinlich
Einige
wenige der oben aufgeführten Schallschutzmaßnahmen, wie z. B. der Ausbau von
Radwegen, sind ganz konkret in der Planung der Gemeinden und werden in Kürze
realisiert
Bahnstrecke Rostock – Stralsund
Auf
die Lärmbelastung durch den Schienenverkehr auf der Strecke Rostock – Stralsund
wird nicht eingegangen.
Hier
ist das Eisenbahnbundesamt zuständig für die Erstellung und Auswertung von
Lärmkarten.
3.3.
Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen
Das
Amt Rostocker Heide wird zu den Straßenbaulastträgern ständigen Kontakt halten,
um obengenannte Verbesserungen immer wieder anzumahnen und Planungen an diesen
Lärmquellen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einzufordern.
Die
Gemeinde ist über die durchgeführten Beratungen zu informieren.
Eine
Finanzierung lärmmindernder Maßnahmen durch die Gemeinde ist mittelfristig
nicht möglich.
3.4.
Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen
Aussagen
über die zukünftige Reduzierung der Zahl der durch Lärm belasteten Bürger sind
zurzeit nicht möglich, da im Moment keine konkreten Vorhaben benannt werden
können.
4.
Formelle und finanzielle Informationen
4.1.
Datum der Aufstellung des Aktionsplanes
Gemeindevertretersitzung
am 02.04.2013
4.2.
Datum des Abschlusses des Aktionsplanes
Es
kann kein Termin für den Abschluss des Lärmaktionsplanes benannt werden, da die
Durchführung der lärmmindernden Maßnahmen nicht selbst durch die Gemeinde
beeinflusst werden kann.
4.3.
Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen Anhörung
Im
Amtsblatt März 2013 wurden die Bürger des Amtsbereiches über die Einleitung der
Lärmaktionsplanung informiert und zur schriftlichen Mitwirkung aufgefordert.
Die
Einladung zu der Gemeindevertretersitzung auf der der Lärmaktionsplan beraten
wurde, ist ortsüblich bekanntgegeben worden.
Eine
öffentliche Anhörung ist in der Gemeinde nicht vorgesehen, da ein eigener
Handlungsspielraum der Gemeinde nicht vorhanden ist und keine finanziellen
Mittel zur Verfügung stehen.
4.4.
Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans
Der
Lärmaktionsplan wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen
für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren überprüft und
erforderlichenfalls überarbeitet.
4.5.
Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplanes
Kosten
für die Erstellung des Lärmaktionsplanes sind nicht angefallen.
Für
die Umsetzung der aufgezeigten Lärmminderungsmaßnahmen können die Gemeinden
keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.
4.6.
Link zum Aktionsplan im Internet
Die
Lärmkarten sowie tiefgreifende Informationen zum Thema finden sich auch auf der
Homepage des LUNG unter:
http://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/laerm/laerm_eu.htm
Ort,
Datum
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