Sitzung: 27.02.2013 Amtsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Amtsausschuss Rostocker Heide beschließt
die Haushaltssatzung des Amtes Rostocker Heide für das Haushaltsjahr 2013 gemäß
Anlage.
Haushaltssatzung des
Amtes Rostocker Heide für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Rostocker Heide vom 27.02.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
1.im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo
der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf |
1.501.500,00
€ 1.501.500,00
€
0,00 € |
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
auf der
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf der Saldo
der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf |
0,00 €
0,00 €
0,00 € |
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der
Rücklagen auf die
Einstellung in Rücklagen auf die
Entnahmen aus Rücklagen auf das
Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf |
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 € |
2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die
ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
1.497.200,00
€ 1.429.400,00
€
67.800,00 € |
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die
außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo
der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
0,00 €
0,00 €
0,00 € |
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo
der Ein- und Auszahlungen auf Investitionstätigkeit auf |
0,00 € 12.100,00
€ - 12.100,00 € |
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. |
0,00 € 55.700,00
€ - 55.700,00
€ |
§ 2 Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht
veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der
Zahlungsfähigkeit
Kredite zur
Liquiditätssicherung werden auf 149.200,00 € festgesetzt.
§ 5 Wertgrenze und Investitionen
Die
Wertgrenze für die Einzeldarstellung von Investitionen und
Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 410 € netto festgesetzt.
§ 6 Amtsumlage
- Die
Amtsumlage wird auf 13,093 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
§ 7 Stellen gemäß Stellenplan
Die
Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 23,875 Vollzeit-äquivalente (VzÄ).
§ 8 Eigenkapital
Der Stand
des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres betrug 0 €
Der
voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres
beträgt
0 €
und zum
31.12. des Haushaltsjahres
0 €
Die Höhe des
Eigenkapitals wird mit der Eröffnungsbilanz beschlossen.
§ 9 Unechte Deckungsfähigkeit
1.Mehrerträge
aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und privatrechtlichen Leistungsentgelten
in den einzelnen Teilhaushalten berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach-
und Dienstleistungen in diesen Teilhaushalten.
Das Gleiche
gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche
Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen für Sach- und
Dienstleistungen.
2.Mehreinzahlungen
im Investitionsbereich eines Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im
selben Investitionsbereich des Teilhaushaltes.
3.Mehrerträge
in den einzelnen Teilhaushalten mit Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen
berechtigen zu Mehraufwendungen bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit
Ausnahme der Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen
Leistungsverrechnungen. Das Gleiche gilt bei Mehrauszahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der Auszahlungsermächtigungen
mit Ausnahme der Personalauszahlungen.
§ 10 Echte Deckungsfähigkeit
1.Die
Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig untereinander sowie für
Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der Kinder und Schüler
deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die Auszahlungsermächtigungen.
2.Die
Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen
sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber nicht mit anderen
Aufwandspositionen deckungsfähig.
Die rechtsaufsichtliche
Genehmigung wurde am ………… erteilt.
Gelbensande,
den 27.02.2013 Dr.
Verena Schöne
Amtsvorsteherin
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12
davon anwesend: 8
Zustimmung: 8
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0