Sitzung: 25.02.2013 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
die Haushaltssatzung der Gemeinde Blankenhagen für das Haushaltsjahr 2013 gemäß
Anlage mit folgenden Änderungen:
-der Repräsentationsfonds des Bürgermeisters 11104.5693000
um 500 € auf 1.100 € erhöhen
-§§ 7 und 8 der Satzung streichen
-Vorbericht überprüfen
Haushaltssatzung
der Gemeinde Blankenhagen für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen vom 25.02.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
1.im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo
der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf |
1.088.000,00 €
1.086.700,00 € 1.300,00 € |
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b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
auf der
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf der Saldo
der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf |
0,00 €
0,00 €
0,00 € |
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c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der
Rücklagen auf die
Einstellung in Rücklagen auf die
Entnahmen aus Rücklagen auf das
Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf |
1.300,00 €
0,00 €
0,00 €
1.300,00 € |
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2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die
ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
999.800,00 €
902.900,00 € 96.900,00 € |
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§ 2 Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht
veranschlagt. § 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Liquiditätssicherung werden auf
98.500,00 € festgesetzt. § 5 Steuersätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt
festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die
land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 300
v.H
Grundsteuer A) auf b) für die
Grundstücke 350 v.H.
(Grundsteuer B) auf 2. Gewerbesteuer auf 300
v.H. § 6 Wertgrenze und Investitionen Die Wertgrenze für die Einzeldarstellung von
Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 410 € netto
festgesetzt. § 7 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen beträgt 2,3125 Vollzeitäquivalente (VzÄ). § 8 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres betrug vorläufig 0,00 € Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum
31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt – 0,00 € und zum 31.12. des Haushaltsjahres 0,00 € § 9 Unechte Deckungsfähigkeit 1. Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen
Mitteln und privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen
Teilhaushalten berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach- und
Dienstleistungen in diesen Teilhaushalten. Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für
öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Leistungsentgelte zugunsten der
Auszahlungsermächtigungen für Sach- und Dienstleistungen. 2. Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines
Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich
des Teilhaushaltes. 3. Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit
Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigen zu
Mehraufwendungen bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der
Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das
Gleiche gilt bei Mehrauszahlungen in
diesen Teilhaushalten zugunsten der Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme
der Personalauszahlungen. § 10 Echte Deckungsfähigkeit 1. Die Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind
vorrangig untereinander sowie für Aufwendungen der Regelkostenanteile zur
Betreuung der Kinder und Schüler deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die
Auszahlungsermächtigungen. 2. Die Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und
internen Leistungsverrechnungen sind in allen Teilhaushalten untereinander,
aber nicht mit anderen Aufwandspositionen deckungsfähig. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am …………
erteilt. Blankenhagen, den 25.02.2013 |
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