Sitzung: 14.02.2013 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2013 gemäß Anlage.
Haushaltssatzung der
Gemeinde Gelbensande für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande vom 14.02.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
1.im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo
der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf |
1.433.100,00 €
1.444.100,00 €
-11.000,00 € |
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
auf der
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf der Saldo
der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf |
0,00 €
0,00 €
0,00 € |
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der
Rücklagen auf die
Einstellung in Rücklagen auf die
Entnahmen aus Rücklagen auf das
Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf |
-11.000,00 €
0,00 €
11.000,00 €
0,00 € |
2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die
ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
1.234.100,00 €
1.441.400,00 €
-207.300,00 € |
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die
außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo
der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
0,00 €
0,00 €
0,00 € |
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo
der Ein- und Auszahlungen auf Investitionstätigkeit auf |
15.000,00 €
125.500,00 €
-110.500,00 € |
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. |
0,00 €
0,00 €
0,00 € |
§ 2 Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der
Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Liquiditätssicherung werden auf 120.600,00 € festgesetzt.
§ 5 Steuersätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 275 v.H
Grundsteuer A) auf
b) für die Grundstücke 325 v.H.
(Grundsteuer B) auf
2. Gewerbesteuer auf 300 v.H.
§ 6 Wertgrenze und Investitionen
Die Wertgrenze für die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 410 € netto festgesetzt.
§ 7 Amtsumlage
- Die Amtsumlage wird auf 13,093 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
§ 8 Kreisumlage
Die Kreisumlage wird auf 45,3 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
§ 9 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,3625 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 10 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres betrug vorläufig 5.501.767,85 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt – noch nicht bekannt
und zum 31.12. des Haushaltsjahres noch nicht bekannt
§ 11 Unechte Deckungsfähigkeit
1.Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen Teilhaushalten.
Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen für Sach- und Dienstleistungen.
2.Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich des Teilhaushaltes.
3.Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das Gleiche gilt bei Mehrauszahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.
§ 12 Echte Deckungsfähigkeit
1.Die Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig untereinander sowie für Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der Kinder und Schüler deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die Auszahlungsermächtigungen.
2.Die Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber nicht mit anderen Aufwandspositionen deckungsfähig.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ………… erteilt.
Gelbensande, den 14.02.2013