Sitzung: 12.02.2013 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen erteilt im
Zusammenhang mit dem Verkauf der 5 Baugrundstücke im Ibenweg Belastungsvollmacht und stimmt einer
Eintragung einer Grundschuld bis zu einer Höhe von 250.000,00 € mit Zinsen bis
zu 20 % p.a. und einer einmaligen Nebenleistung bis zu 10 % des
Grundschuldbetrages zu.
Die erteilte Vollmacht kann nur vor dem
beurkundenden Notar, seinem Vertreter oder Nachfolger im Amt ausgeübt werden.
In der Grundschuldbestellungsurkunde ist
aufzunehmen, dass der Gläubiger das Grundpfandrecht nur insoweit als Sicherheit
verwerten oder behalten darf, als er tatsächlich Zahlungen mit Tilgungswirkung
auf die Kaufpreisschuld des Käufers geleistet hat.
Alle weiteren Zweckbestimmungserklärungen,
Sicherungs- und Verwertungsvereinbarungen innerhalb oder außerhalb dieser
Urkunde gelten erst, nachdem der Kaufpreis vollständig bezahlt ist, in jedem
Fall ab Eigentumsumschreibung.
Außerdem ist in der
Grundschuldbestellungsurkunde sicher zu stellen, dass die Gemeinde im
Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung keinerlei Zahlungsverpflichtungen
übernimmt.
Der Käufer hat sich zu verpflichten, die
Gemeinde von allen Kosten und sonstigen Folgen der Grundschuldbestellung
freizustellen.
Zudem hat sich der Grundpfandrechtsgläubiger im Fall der Belastung des gesamten Grundstücks in der Grundschuldbestellungsurkunde zu verpflichten, die nicht veräußerte Restfläche unverzüglich nach der Fortführung des Liegenschaftskatasters auflagenfrei aus der Haftung zu entlassen und keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorzunehmen.