Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen erteilt im Zusammenhang mit dem Verkauf der 5 Baugrundstücke im Ibenweg  Belastungsvollmacht und stimmt einer Eintragung einer Grundschuld bis zu einer Höhe von 250.000,00 € mit Zinsen bis zu 20 % p.a. und einer einmaligen Nebenleistung bis zu 10 % des Grundschuldbetrages zu. 

Die erteilte Vollmacht kann nur vor dem beurkundenden Notar, seinem Vertreter oder Nachfolger im Amt ausgeübt werden.

In der Grundschuldbestellungsurkunde ist aufzunehmen, dass der Gläubiger das Grundpfandrecht nur insoweit als Sicherheit verwerten oder behalten darf, als er tatsächlich Zahlungen mit Tilgungswirkung auf die Kaufpreisschuld des Käufers geleistet hat.

Alle weiteren Zweckbestimmungserklärungen, Sicherungs- und Verwertungsvereinbarungen innerhalb oder außerhalb dieser Urkunde gelten erst, nachdem der Kaufpreis vollständig bezahlt ist, in jedem Fall ab Eigentumsumschreibung.

Außerdem ist in der Grundschuldbestellungsurkunde sicher zu stellen, dass die Gemeinde im Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung keinerlei Zahlungsverpflichtungen übernimmt.

Der Käufer hat sich zu verpflichten, die Gemeinde von allen Kosten und sonstigen Folgen der Grundschuldbestellung freizustellen.

Zudem hat sich der Grundpfandrechtsgläubiger im Fall der Belastung des gesamten Grundstücks in der Grundschuldbestellungsurkunde zu verpflichten, die nicht veräußerte Restfläche unverzüglich nach der Fortführung des Liegenschaftskatasters auflagenfrei aus der Haftung zu entlassen und keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorzunehmen.