Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 11 "Gemeinbedarfsfläche Sporthalle" auf der Fläche des Sportplatzes, südlich der Grundschule "De Likedeeler":

 

1.

Die im Aufstellungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

nicht geantwortet haben:

 

 

4

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

 

6

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege

 

18

Ev.-Luth. Kirche Rövershagen

 

19

Katholische Christusgemeinde Rostock

 

24

Gemeinde Klein Kussewitz

 

 

keine Anregungen oder Bedenken von:

 

 

2

Wehrbereichsverwaltung Nord

 

3

Bergamt Stralsund

 

5

Straßenbauamt Güstrow

 

13

50 Hertz Transmission GmbH

 

15

GDMcom mbH

 

21

Gemeinde Mönchhagen

 

22

Gemeinde Blankenhagen

 

23

Gemeinde Gelbensande

 

25

Gemeinde Poppendorf

 

26

Hansestadt Rostock

 

 

Anregungen oder Bedenken von: (Behandlung siehe Anlage)

 

 

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

 

7

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

 

8

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

 

9

LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung

 

9

LK Rostock, Umweltamt SG Wasser und Boden

 

9

LK Rostock, Untere Abfallbehörde

 

9

LK Rostock, Straßenbau und Verkehr

 

9

LK Rostock, untere Denkmalschutzbehörde

 

10

Eurawasser Nord GmbH

 

11

Deutsche Telekom

 

12

E.ON edis AG

 

14

E.ON Hanse AG

 

16

WWAV

 

17

WBV „Untere Warnow-Küste“

 

20

Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock

 

27

RA Simoneit & Skodda

 

2.

Die Anlage (24 Seiten) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) , beschließt die Gemeindevertretung den einfachen Bebauungsplan Nr. 11 der Innenentwicklung „Gemeinbedarfsfläche Sporthalle“, auf der Fläche des Sportplatzes, südlich der Grundschule „De Likedeeler“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

5.

Die Begründung wird gebilligt.