Sitzung: 28.01.2013 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB den Bauantrag zur Nutzungsänderung von Wohnraum in
Einzelhandel (Waffen) im Nebenerwerb auf dem Grundstück, Gemarkung Rövershagen,
Flur 1, Flurstück 44/5 aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB in
Verbindung mit § 4 BauNVO abzulehnen.
Begründung: Der Vorhabenstandort liegt in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 BauNVO. Die beantragte Nutzungsänderung fällt nicht unter die nach § 4 BauNVO zulässigen Nutzungen.,