Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB den Bauantrag zur Nutzungsänderung von Wohnraum in Einzelhandel (Waffen) im Nebenerwerb auf dem Grundstück, Gemarkung Rövershagen, Flur 1, Flurstück 44/5 aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB in Verbindung mit § 4 BauNVO abzulehnen.

Begründung: Der Vorhabenstandort liegt in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 BauNVO. Die beantragte Nutzungsänderung fällt nicht unter die nach § 4 BauNVO zulässigen Nutzungen.,