Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde der Bauvoranfrage zum Bau einer Ausstellungsfläche für PKW’s, der Aufstellung von 7 neun Meter hohen Werbefahnen und zwei 9 m hohen filigranen Stahlgerüsten mit  wechselbaren Werbeträgern aus transluzenten Netzen entlang der B 105, und der Errichtung eines Verkaufspavillons auf dem Grundstück 61/26, Flur 2, Gemarkung Mönchhagen aus planungsrechtlicher Sicht nach §§ 30 und 31 BauGB zu. Das Einvernehmen zum Neubau der Beherbergungsstätte/ Ferienwohnanlage kann  aus planungsrechtlicher Sicht nach § 30 BauGB nicht erteilt werden.