Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss :

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB dem  Bauantrag zur Errichtung eines zweigeschossigem Einfamilienhauses auf dem Grundstück 90/18, Flur 2, Gemarkung Mönchhagen aus planungsrechtlicher Sicht nach § 34 nur zu, wenn das Einfamilienhaus soweit wie möglich auf dem Grundstück nach Westen verschoben wird , um einen Bebauungszusammenhang zu der westlich gelegenen zweigeschossigen Bebauung zu schaffen und um die nach Osten folgende eingeschossige Bebauung abzugrenzen. An dem dargestellten Standort wird nur einer eingeschossigen Bebauung zugestimmt.