Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt eine neue Hallenordnung für die Sporthalle Blankenhagen, die wie folgt lautet:

 

Hallenordnung für die Sporthalle Blankenhagen

 

1.       Die Sporthalle darf nur mit Genehmigung der Gemeinde Blankenhagen benutzt werden. Die Genehmigung wird mit der Schule abgesprochen und es wird ein Hallenplan erstellt.

 

2.       Die Sporthalle wird von den Schülern und Sportlern nur in Begleitung eines erwachsenen Übungsleiters betreten.

 

3.       Die Sporthalle wird nur in Turnschuhen betreten. Die Schuhe werden in den Umkleideräumen gewechselt.

 

4.       Lehrer und Übungsleiter kontrollieren die Disziplin und Ordnung in den Umkleideräumen.

 

5.       Die Benutzer haben die Halle sowie die Einrichtungen und Geräte, die in der Halle vorhanden sind und dem Sport unmittelbar oder mittelbar dienen, pfleglich zu behandeln, vor Schaden zu bewahren und nicht zu verunreinigen.

 

6.       Nach Beendigung des Unterrichts oder Trainings überzeugen sich die Lehrer oder Übungsleiter davon, dass die Turnhalle und die Nebenräume in einem ordnungsgemäßen Zustand sind (Geräte haben feste Plätze, kein Ball liegt herum, Fenster (Toilette) sind geschlossen, Licht ausgeschaltet...).

 

7.       Festgestellte Mängel und Beschädigungen sowie Verstöße gegen die Ordnung sind der Schulleiterin unverzüglich, spätestens jedoch am nächsten Werktag mitzuteilen.

 

8.       Der Übungsleiter trägt während der Benutzung die volle Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltungen und für die Halle.

 

9.       Für Schäden, die durch vorsätzliches Verschulden von Sportlern verursacht werden, haften die Benutzer.

 

10.   Das Rauchen und Trinken in der Sporthalle und den Nebenräumen ist verboten.

 

11.   Das Fußballspielen in den Nebenräumen ist nicht gestattet.

 

12.   Die Nutzer haben eine Gebühr von 10,00 Euro pro angefangener Stunde im Sekretariat der Grundschule Blankenhagen zu zahlen (nach vorheriger erfolgter Anmeldung).

 

13.   Die Nutzung des Lehrerraumes bleibt der Schule vorbehalten. Für Übungsleiter sind andere Möglichkeiten zu schaffen (Unterstellmöglichkeiten für Geräte, Sanitätskasten, Buch).

 

14.   Die Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.01.2002 außer Kraft.

 

 

Datum:

 

 

Unterschrift Bürgermeister

 

 

 

 

 

Datum:

 

 

Unterschrift Schulleiterin