Sitzung: 17.12.2012 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
die 2. Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002.
2.
Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.
April 2005 (GVOBl. M-V S. 146, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher
Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) und des Gesetzes über
die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V, S. 499) wird nach Beschlussfassung
durch die Gemeindevertretung vom
17.12.2012 folgende 2.
Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ , zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 08.12.2005
wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 9,38 €/ha durch den
Gebührensatz 10,64 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.
Blankenhagen, den
Detlef Kröger Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation
für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
für das Jahr 2012 der Gemeinde Blankenhagen
1.
Grundsätzliches
Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 12.
April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung
weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 werden die von
Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden
Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen,
Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs.
1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2.
Kalkulierter
Aufwand
an den Wasser- und Bodenverband zu zahlender
Beitrag der Gemeinde Blankenhagen für das Jahr 2012
entsprechend des Bescheides des Wasser- und
Bodenverbandes vom 28.02.2012 23.565,49
€
Verwaltungsaufwand 10 %
2.356,55 €
= Gesamtaufwand 25.922,04
€
3.
Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche
des 2.524,3789 ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche
88,5297 ha
Mitglieder, die ihren Beitrag direkt an
den Wasser- und Bodenverband
zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 2.435,8492
ha
4.
Ermittlung
des Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
25.922,04 € : 2.435,8492 ha = 10,64 €/ha
Die Gebühr beträgt 10,64 €/ha.