Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die 2. Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002.

 

 

2. Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

 

                                                                                              I.

 

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl.  M-V S. 777), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) und des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V, S. 499) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom  17.12.2012 folgende  2. Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“  erlassen:

 

 

  II.

 

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ , zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 08.12.2005 wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 9,38 €/ha durch den Gebührensatz 10,64 €/ha ersetzt.

 

 

 III.

 

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.

 

Blankenhagen, den

 

 

Detlef Kröger                                                   Siegel

Bürgermeister

 

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2012 der Gemeinde Blankenhagen

 

1.       Grundsätzliches

 

Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung  der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes  über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

2.       Kalkulierter Aufwand

 

an den Wasser- und Bodenverband zu zahlender

Beitrag der Gemeinde Blankenhagen für das Jahr 2012

entsprechend des Bescheides des Wasser- und

Bodenverbandes vom 28.02.2012                                          23.565,49 €

 

Verwaltungsaufwand 10 %                                                          2.356,55 €

 

= Gesamtaufwand                                                                         25.922,04 €

 

 

3.       Flächenberechnung

 

anzusetzende Gesamtfläche  des                                          2.524,3789 ha                                                                                                                       Geltungsbereiches der Satzung                                                             

abzüglich der Fläche für dingliche                                               88,5297 ha                                                                                                                                Mitglieder, die ihren Beitrag direkt                                                                                                                                       an den Wasser- und Bodenverband                                                                                                                             zahlen  

= gebührenpflichtige Fläche                                                    2.435,8492 ha

 

 

 

4.       Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit

       

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

25.922,04 € : 2.435,8492 ha = 10,64 €/ha

Die Gebühr beträgt 10,64 €/ha.