Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die 2. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002.

 

 

2. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

 

I.

 

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl.  M-V S. 777), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) und des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V, S. 499) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 13.12.2012 folgende 2. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande  zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“  erlassen:

 

 II.

 

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 08.12.2005  wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 6,55 €/ha durch den Gebührensatz 5,71 €/ha ersetzt.

 

In § 3 werden  nach Absatz 2 die folgenden neuen Absätze  3 und 4 angefügt:

 

(3) Der Gebührensatz für das Schöpfwerk Stromgraben beträgt 43,45 €/ha.

 

(4) Der Gebührensatz für das Schöpfwerk Hirschburg beträgt  47,09 €/ha.

 

III.

 

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.

 

Gelbensande, den

 

 

Lutz Koppenhöle                                            Siegel

Bürgermeister

 

 

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2012 der Gemeinde Gelbensande

 

  1. Grundsätzliches

 

Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung  der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes  über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

  1. Kalkulierter Aufwand

 

an den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Gelbensande  für das Jahr 2012 entsprechend des Bescheides des Wasser- und Bodenverbandes in der Fassung der Änderung vom 04.06.2012:                               

ohne Beitrag Schöpfwerk Stromgraben                              17.574,54 €

und ohne Beitrag Schöpfwerk Hirschburg

Verwaltungsaufwand 10 %                                                         1.757,45 €

= Gesamtaufwand                                                                         19.331,99 €

 

Beitrag Schöpfwerk Stromgraben                                          37.420,68 €

Verwaltungsaufwand 10 %                                                         3.742,07 €

= Gesamtaufwand                                                                         41.162,75 €

 

Beitrag Schöpfwerk Hirschburg                                               37.310,59 €

Verwaltungsaufwand 10 %                                                         3.731,06 €

= Gesamtaufwand                                                                         41.041,65 €

 

 

  1. Flächenberechnung

 

anzusetzende Gesamtfläche  des                           3.404,5643 ha                                                                                                                       Geltungsbereiches der Satzung                                                             

abzüglich der Fläche für dingliche                                              21,5118 ha                                                                                                                                Mitglieder, die ihren Beitrag direkt                                                                                                                        

an den Wasser- und Bodenverband                                                                                                                  

zahlen 

= gebührenpflichtige Fläche                                                    3.383,0525 ha

 

Einzugsgebiet Schöpfwerk Stromgraben

insgesamt                                                                                         4.655,6757 ha

darunter gebührenpflichtige Fläche                                         947,4043 ha

Gemeinde Gelbensande

 

Einzugsgebiet Schöpfwerk Hirschburg

insgesamt                                                                                         1.259,1884 ha

darunter gebührenpflichtige Fläche                                         871,5425 ha

Gemeinde Gelbensande

 

 

  1. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit

              

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche  dividiert.

19.331,99 € : 3.383,0525 ha =   5,71 €/ha

41.162,75 € :    947,4043 ha =  43,45 €/ha

41.041,65 € :    871,5425 ha =  47,09 €/ha

Die Gebühr beträgt 5,71 €/ha, die Gebühr für das Schöpfwerk Stromgraben 43,45 €/ha und die Gebühr für das Schöpfwerk Hirschburg 47,09 €/ha.