Sitzung: 06.11.2012 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
der Voranfrage zur Errichtung eines
Einfamilienhauses mit Nebengelass auf dem Flurstück 23 der Flur 1 Gemarkung
Häschendorf im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach
§ 36 BauGB, aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zuzustimmen, wenn der Antragsteller den folgenden Festlegungen zustimmt:
· der Antragsteller stellt die Zuwegung zum Grundstück 23 zu seinen Lasten her,
· die Gemeinde übernimmt keine Herstellungs- und Unterhaltungskosten für die Zuwegung,
· die Gemeinde führt in der Zuwegung keinen Winterdienst durch, dieser ist vom Antragsteller zu erbringen,
· der Antragsteller regelt die Abfallentsorgung mit dem zuständigen Entsorgungsunternehmen eigenständig.