Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt der  Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengelass auf dem Flurstück 23 der Flur 1 Gemarkung Häschendorf im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zuzustimmen, wenn der Antragsteller  den folgenden Festlegungen zustimmt:

·         der Antragsteller stellt die Zuwegung zum Grundstück 23 zu seinen Lasten her,

·         die Gemeinde übernimmt keine Herstellungs- und Unterhaltungskosten für die Zuwegung,

·         die Gemeinde führt in der Zuwegung keinen Winterdienst durch, dieser ist vom Antragsteller zu erbringen,

·         der Antragsteller regelt die Abfallentsorgung mit dem zuständigen Entsorgungsunternehmen eigenständig.