Sitzung: 22.10.2012 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
1. |
Der Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 11, Gemeinbedarfsfläche Sporthalle, auf der Fläche des
Sportplatzes, südlich der Grundschule „De Likedeeler“, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), und die Begründung dazu, werden
in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
2. |
Die Entwürfe des
Plans und der Begründung sind nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung
mit § 13 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. |
3. |
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 13a Abs. 2
Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2
Nr. 3, Halbsatz 2 in Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. |