Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11, Gemeinbedarfsfläche Sporthalle, auf der Fläche des Sportplatzes, südlich der Grundschule „De Likedeeler“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), und die Begründung dazu, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.

Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2  Nr. 3, Halbsatz 2 in Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.