Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde die Bauvoranfrage eines Zweifamilienhauses (Doppelhaus) auf dem Grundstück 37/5, Flur 1, Gemarkung Harmstorf aus planungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) ab.

 

Das Vorhaben widerspricht dem Flächennutzungsplan als öffentlichem Belang und damit dem Planungswillen der Gemeinde. Die Errichtung des Gebäudes stellt eine Ausuferung in den unbeplanten und unbebauten Außenbereich dar.