Sitzung: 25.10.2012 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt im Rahmen
der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde die
Bauvoranfrage eines Zweifamilienhauses (Doppelhaus) auf dem Grundstück 37/5,
Flur 1, Gemarkung Harmstorf aus planungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) ab.
Das Vorhaben widerspricht dem Flächennutzungsplan
als öffentlichem Belang und damit dem Planungswillen der Gemeinde. Die
Errichtung des Gebäudes stellt eine Ausuferung in den unbeplanten und
unbebauten Außenbereich dar.