Sitzung: 10.09.2012 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt
den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses Rövershagen zur Kofinanzierung
der im Zuge der Aufstellung der Innenbereichssatzung Rostocker Straße/ Waldweg
Abschnitt II notwendigen
artenschutzrechtlichen Untersuchung die folgende Vereinbarung mit den
Eigentümern der Flurstücke 59/7 und 78/2 zu schließen.
Vereinbarung
zwischen
xxxxxxxxxxx im
folgenden xxxxxxxxxxxxxx
und der
Gemeinde
Rövershagen
Vertreten
durch die Bürgermeisterin Frau Dr. Verena Schöne
und
deren Stellvertreter Herrn Helmut Jonas
über Amt
Rostocker Heide
Eichenallee
20
18182
Gelbensande im
folgenden Gemeinde genannt
Präambel
Die Gemeindevertretung Rövershagen hat in ihrer Sitzung am 08.08.2011 beschlossen, die Innenbereichssatzung
Rostocker Straße / Waldweg II. Abschnitt (im folgenden IBS genannt)
aufzustellen, wenn die Kosten für die erforderlichen städtebaulichen
Planungsleistungen von den drei von der IBS bevorteilten
Grundstückseigentümer anteilig mitgetragen werden. Mit den drei Grundstückseigentümern
wurde dazu je eine Vereinbarung geschlossen und die Grundstückseigentümer haben
fristgemäß die vereinbarten Summen
gezahlt.
Vertragsgemäß
hat die Gemeinde nach Zahlungseingang den Auftrag zur Aufstellung der IBS an
das Büro für Stadt- und Dorfplanung, bsd, erteilt. Bei der vertragsgemäßen
Abarbeitung durch das Büro bsd hat sich bei der Abstimmung mit der unteren
Naturschutzbehörde gezeigt, dass auf dem Flächen 1 und 2 eine
artenschutzrechtliche Untersuchung erforderlich ist. Für diese Untersuchung
wurde durch das Büro bsd ein Angebot bei dem Gutachterbüro Martin Bauer
eingeholt. Die Grundstückseigentümer wurden umgehend informiert und haben
mündlich die anteilige Übernahme der Kosten zugesichert.
Diese
Vereinbarung regelt die Modalitäten der Kostenübernahme.
§ 1 Leistungen von xxxxxxxxxxxxxxxx
Herr
xxxxxxxxxxxxx ist Eigentümer der Fläche Nr. 1.
Bei
Notwendigkeit eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages entfallen auf ihn die
Kosten von 1.574,00 €. (1140,00 €) Werden keine Reptilien gefunden und ist nur
die Verfassung eines Endberichtes erforderlich, verringern sich die Kosten auf
1.259,00 € (912,00€)..
Herr
xxxxxxxxxx zahlt bis spätestens 15.09.2012 an die Gemeinde Rövershagen einmalig
einen Betrag von 1.574,00 € (1.140,00 €) als anteilige Finanzierung für die
Erstellung eines Artenschutzgutachtens im Zuge des Aufstellungsverfahrens zur
IBS Rostocker Straße/ Waldweg II. Abschnitt.
Bei der
anteiligen Summe von 1.259,00 € (1.140,00 €) handelt es sich um einen nicht
rückzahlbaren Betrag. Die Summe von 315,00 € (228,00 €) brutto wird dann
zurückgezahlt, wenn ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nicht verfasst
werden muss (d.h. es werden keine Reptilien gefunden).
Die
Überweisung erfolgt auf das Konto
Deutsche
Kreditbank, Konto Nr. 101 741, BLZ 1203 0000
Verwendungszweck:
ASG IBS Rövershagen
§ 2 Leistungen der Gemeinde
Nach Eingang der Zahlungen durch
beide von der IBS bevorteilte und von
der Artenschutzuntersuchung betroffenen Grundstückseigentümer auf das Konto der
Gemeinde, wird die Gemeinde Rövershagen den Auftrag an das Gutachterbüro Martin
Bauer auf der Grundlage des Angebotes vom 05.08.2012 erteilen.
§ 3 Rückzahlung bei Einstellung des
Verfahrens
Sollte
einer der an der Kofinanzierung beteiligten Parteien seinen Anteil nicht bis
zum im § 1 genannten Termin auf das oben bezeichnete Konto eingezahlt haben,
kann das für das weitere Verfahren zur Aufstellung der IBS erforderliche
Gutachten nicht beauftragt werden. Die Gemeinde behält sich vor, in diesem Fall
erneut über die Aufstellung der IBS zu entscheiden.
Sollte
es nicht mehr zur Aufstellung der IBS kommen, werden die bereits eingezahlten
finanziellen Mittel der anderen Beteiligten in Abhängigkeit vom Anteil der
bereits erbrachten Leistungen zinslos zurückgezahlt.
§ 4 Schlussbestimmungen
Vertragsänderungen
oder Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die
Gemeinde und Herr Standhardt erhalten je eine Ausfertigung. Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen gerührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses
Vertrages nicht.
Die
Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu
ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich
entsprechen.
Rövershagen
, den ……………….. Hamburg,
den………
Dr.
Verene Schöne Helmut Jonas xxxxxxxxxxxxxxx
Bürgermeisterin stellvertr. Bürgermeister