Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses Rövershagen zur Kofinanzierung der im Zuge der Aufstellung der Innenbereichssatzung Rostocker Straße/ Waldweg Abschnitt II  notwendigen artenschutzrechtlichen Untersuchung die folgende Vereinbarung mit den Eigentümern der Flurstücke 59/7 und 78/2 zu schließen. 

 

Vereinbarung

 

zwischen

 

xxxxxxxxxxx                                                                       im folgenden xxxxxxxxxxxxxx

 

und der

 

Gemeinde Rövershagen

Vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Dr. Verena Schöne

und deren Stellvertreter Herrn Helmut Jonas

über Amt Rostocker Heide

Eichenallee 20

18182 Gelbensande                                                          im folgenden Gemeinde genannt

 

Präambel

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen hat in ihrer Sitzung am 08.08.2011 beschlossen, die Innenbereichssatzung Rostocker Straße / Waldweg II. Abschnitt (im folgenden IBS genannt) aufzustellen, wenn die Kosten für die erforderlichen städtebaulichen Planungsleistungen  von den drei  von der IBS bevorteilten Grundstückseigentümer anteilig mitgetragen werden. Mit den drei Grundstückseigentümern wurde dazu je eine Vereinbarung geschlossen und die Grundstückseigentümer haben fristgemäß  die vereinbarten Summen gezahlt.

Vertragsgemäß hat die Gemeinde nach Zahlungseingang den Auftrag zur Aufstellung der IBS an das Büro für Stadt- und Dorfplanung, bsd, erteilt. Bei der vertragsgemäßen Abarbeitung durch das Büro bsd hat sich bei der Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde gezeigt, dass auf dem Flächen 1 und 2 eine artenschutzrechtliche Untersuchung erforderlich ist. Für diese Untersuchung wurde durch das Büro bsd ein Angebot bei dem Gutachterbüro Martin Bauer eingeholt. Die Grundstückseigentümer wurden umgehend informiert und haben mündlich die anteilige Übernahme der Kosten zugesichert.

Diese Vereinbarung regelt die Modalitäten der Kostenübernahme. 

 

§ 1 Leistungen von  xxxxxxxxxxxxxxxx

 

Herr xxxxxxxxxxxxx ist Eigentümer der Fläche Nr. 1.

Bei Notwendigkeit eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages entfallen auf ihn die Kosten von 1.574,00 €. (1140,00 €) Werden keine Reptilien gefunden und ist nur die Verfassung eines Endberichtes erforderlich, verringern sich die Kosten auf 1.259,00 € (912,00€)..

Herr xxxxxxxxxx zahlt bis spätestens 15.09.2012 an die Gemeinde Rövershagen einmalig einen Betrag von 1.574,00 € (1.140,00 €) als anteilige Finanzierung für die Erstellung eines Artenschutzgutachtens im Zuge des Aufstellungsverfahrens zur IBS Rostocker Straße/ Waldweg II. Abschnitt.

Bei der anteiligen Summe von 1.259,00 € (1.140,00 €) handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Betrag. Die Summe von 315,00 € (228,00 €) brutto wird dann zurückgezahlt, wenn ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nicht verfasst werden muss (d.h. es werden keine Reptilien gefunden).

Die Überweisung erfolgt auf das Konto

Deutsche Kreditbank, Konto Nr. 101 741, BLZ 1203 0000

Verwendungszweck: ASG IBS Rövershagen 

 

§ 2 Leistungen der Gemeinde

 

Nach Eingang der Zahlungen durch beide  von der IBS bevorteilte und von der Artenschutzuntersuchung betroffenen Grundstückseigentümer auf das Konto der Gemeinde, wird die Gemeinde Rövershagen den Auftrag an das Gutachterbüro Martin Bauer auf der Grundlage des Angebotes vom 05.08.2012 erteilen.

   

§ 3 Rückzahlung bei Einstellung des Verfahrens

 

Sollte einer der an der Kofinanzierung beteiligten Parteien seinen Anteil nicht bis zum im § 1 genannten Termin auf das oben bezeichnete Konto eingezahlt haben, kann das für das weitere Verfahren zur Aufstellung der IBS erforderliche Gutachten nicht beauftragt werden. Die Gemeinde behält sich vor, in diesem Fall erneut über die Aufstellung der IBS zu entscheiden.

Sollte es nicht mehr zur Aufstellung der IBS kommen, werden die bereits eingezahlten finanziellen Mittel der anderen Beteiligten in Abhängigkeit vom Anteil der bereits erbrachten Leistungen zinslos zurückgezahlt.

 

§ 4 Schlussbestimmungen

 

Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die Gemeinde und Herr Standhardt erhalten je eine Ausfertigung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gerührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen.

 

Rövershagen , den ………………..                                                        Hamburg, den………

 

Dr. Verene Schöne  Helmut Jonas                                                   xxxxxxxxxxxxxxx

Bürgermeisterin                  stellvertr. Bürgermeister