Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die Voranfrage zur Nutzungsänderung und baulichen Erweiterung auf dem Flurstück 8/4 der Flur 3 Gemarkung Bentwisch im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach

§ 34 BauGB abzulehnen, da das Vorhaben dem Einfügungsgebot widerspricht.