Sitzung: 16.08.2012 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die Voranfrage
zur Nutzungsänderung und baulichen Erweiterung auf dem Flurstück 8/4 der Flur 3
Gemarkung Bentwisch im Rahmen
der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach
§ 34 BauGB abzulehnen, da das Vorhaben dem Einfügungsgebot widerspricht.