Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu fassen.

 

1.

Die im Aufstellungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

 

keine Anregungen oder Bedenken von:

 

 

3

LK Rostock, untere Bauaufsichtsbehörde

 

7

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

10

Gemeinde Mönchhagen

 

11

Gemeinde Blankenhagen

 

12

Gemeinde Gelbensande

 

13

Gemeinde Klein Kussewitz

 

14

Gemeinde Poppendorf

 

15

Hansestadt Rostock

 

 

Anregungen von: (Behandlung siehe Anlage)

 

 

1

Straßenbauamt Güstrow

 

2

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

 

3

LK Rostock, untere Wasserbehörde

 

3

LK Rostock, untere Abfallbehörde

 

3

LK Rostock, Verkehrsbehörde

 

4

Eurawasser Nord GmbH

 

5

E-ON edis AG

 

6

E-ON Hanse AG

 

8

WBV „Untere Warnow-Küste“

 

9

Amt für Raumordnung und Landesplanung MM/R

 

2.

Die Anlage (25 Seiten) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom

23.September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) , beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 für das Wohngebiet „Im Wiesengrund“, nördlich der Graal-Müritzer Straße, westlich des Gymnasiums und östlich des Buchenweges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

5.

Die Begründung wird gebilligt.