Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide erkennt vorbehaltlich der Zustimmung der Rechtsaufsicht an, dass das private Kraftfahrzeug HRO-DY 92 des Mitarbeiters für Ahndung im überwiegenden dienstlichen Interesse gehalten wird, da eine organisatorische Verbesserung, eine Steigerung der Dienstleistung und eine Einsparung personeller sowie sächlicher Art gegeben ist. Weiter wird eine dienstlich notwendige Jahresfahrleistung von mindestens 6.000 Km erwartet.