Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung bestätigt den Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Bentwisch, gemäß § 101 (2) Schulgesetz gegen eine Bestellung von Frau Birgit Kerl-Schulz als Schulleiterin in der Grundschule Bentwisch keine Einwände zu erheben.