Sitzung: 14.06.2012 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
bestätigt den Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Bentwisch, gemäß §
101 (2) Schulgesetz gegen eine Bestellung von Frau Birgit Kerl-Schulz als
Schulleiterin in der Grundschule Bentwisch keine Einwände zu erheben.