Sitzung: 26.06.2012 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den Bauantrag
zur
Errichtung eines Betonzaunes auf den Flurstücken 70/7 und 70/8, Flur 1 der
Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB
weiterhin ab.
Das
Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, insbesondere mit seiner Höhe von bis zu 2,5 m, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung
ein. Das Ortsbild wird beeinträchtigt.
Eine
Abweichung nach § 34 Abs. 3a ist aus städtebaulicher Sicht nicht vertretbar.
Das Bild der Ortsdurchfahrt wird erheblich beeinträchtigt, die Gemeinde Mönchhagen in ein schlechtes Licht gerückt und damit dem öffentlichen Interesse widersprochen. Die privaten Interessen des Antragstellers können das öffentliche Interesse nicht überlagern.