Sitzung: 26.06.2012 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt auf
Grundlage des § 31 BauGB der Befreiung von den Festsetzungen des Punktes 16 des
Bebauungsplans Nr. 1.2 Ibenhorst der
Gemeinde Mönchhagen auf dem Grundstück 135/51 der Flur 1 der Gemarkung
Mönchhagen in folgendem Punkt zu:
Die Einfriedungen zur den Verkehrsfläche kann mit einem Metallzaun bis 1,5 m Höhe realisiert werden.