Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt auf Grundlage des § 31 BauGB der Befreiung von den Festsetzungen des Punktes 16 des Bebauungsplans  Nr. 1.2 Ibenhorst der Gemeinde Mönchhagen auf dem Grundstück 135/51 der Flur 1 der Gemarkung Mönchhagen in folgendem Punkt zu:

Die Einfriedungen zur den Verkehrsfläche kann mit einem Metallzaun bis 1,5 m Höhe realisiert werden.