Sitzung: 04.06.2012 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Rövershagen bestätigt den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses und
erteilt im Zusammenhang des Verkaufs der Baugrundstücke im B-Plan.-Gebiet Nr. 8
„Im Wiesengrund“ Belastungsvollmacht und stimmt der Eintragung einer
Grundschuld bis zu einer Höhe von 300 T€ zzgl. bis zu 20 % Zinsen p.a. und
einer einmaligen Nebenleistung von bis zu 10 % des Grundschuldbetrages zu.
Die erteilte Vollmacht
darf nur vor dem beurkundeten Notar, seinem Vertreter oder Nachfolger im Amt
ausgeübt werden.
In der
Grundschuldbestellungsurkunde ist aufzunehmen, dass der Gläubiger das
Grundpfandrecht nur insoweit als Sicherheit verwerten oder behalten darf, als
er tatsächliche Zahlungen mit Tilgungswirkung auf die Kaufpreisschuld des
Käufers geleistet hat. Alle weiteren Zweckbestimmungsvereinbarungen gelten
erst, nach Übergang des Eigentums am Pfandobjekt auf den Käufer.
Außerdem ist in der
Grundschuldbestellungsurkunde sicher zu stellen, dass die Gemeinde im
Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung keinerlei Zahlungsverpflichtungen
übernimmt. Der Käufer hat sich zu verpflichten, die Gemeinde von allen Kosten
und sonstigen Folgen der Grundschuldbestellung freizustellen.