Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses und erteilt im Zusammenhang des Verkaufs der Baugrundstücke im B-Plan.-Gebiet Nr. 8 „Im Wiesengrund“ Belastungsvollmacht und stimmt der Eintragung einer Grundschuld bis zu einer Höhe von 300 T€ zzgl. bis zu 20 % Zinsen p.a. und einer einmaligen Nebenleistung von bis zu 10 % des Grundschuldbetrages zu.

Die erteilte Vollmacht darf nur vor dem beurkundeten Notar, seinem Vertreter oder Nachfolger im Amt ausgeübt werden.

In der Grundschuldbestellungsurkunde ist aufzunehmen, dass der Gläubiger das Grundpfandrecht nur insoweit als Sicherheit verwerten oder behalten darf, als er tatsächliche Zahlungen mit Tilgungswirkung auf die Kaufpreisschuld des Käufers geleistet hat. Alle weiteren Zweckbestimmungsvereinbarungen gelten erst, nach Übergang des Eigentums am Pfandobjekt auf den Käufer.

Außerdem ist in der Grundschuldbestellungsurkunde sicher zu stellen, dass die Gemeinde im Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung keinerlei Zahlungsverpflichtungen übernimmt. Der Käufer hat sich zu verpflichten, die Gemeinde von allen Kosten und sonstigen Folgen der Grundschuldbestellung freizustellen.