Sitzung: 14.06.2012 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die Voranfrage zur Nutzungsänderung und baulichen Erweiterung auf dem Flurstück 8/4 der Flur 3 Gemarkung Bentwisch im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde naqch § 36 BauGB, aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB abzulehnen, da das Vorhaben im Flächennutzungsplan der Gemeinde in einer Fläche liegt, die als Schutzgrün ausgewiesen ist.