Sitzung: 14.06.2012 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch beschließt, die Voranfrage zur Errichtung eines
Zweifamilienhauses auf dem Flurstück 80/95 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch im Rahmen der Beteiligung durch die
Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB abzulehnen, da die
Erschließung für eine Wohnbebauung als nicht ausreichend zu beurteilen ist.
Der vorhandene Weg dient dem Erreichen der Kleingärten und ist nicht geeignet dem Verkehr für eine Wohnbebauung, Ver- und Entsorgungs- und Rettungsfahrzeuge aufzunehmen. Der Weg ist nicht öffentlich gewidmet.