Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die Voranfrage zur Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Flurstück 80/95 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB abzulehnen, da die Erschließung für eine Wohnbebauung als nicht ausreichend zu beurteilen ist.

Der vorhandene Weg dient dem Erreichen der Kleingärten und ist nicht geeignet dem Verkehr für eine Wohnbebauung, Ver- und Entsorgungs- und Rettungsfahrzeuge aufzunehmen. Der Weg ist nicht öffentlich gewidmet.