Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Aufstellungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan Nr. 18 „Gemeinbedarfsfläche öffentliche Verwaltung“ der Gemeinde Bentwisch:

 

1.

Für das Gebiet südlich der L 182, zwischen der Stralsunder Straße im Westen und der Bahnlinie Rostock-Stralsund im Osten, soll der einfache Bebauungsplan Nr. 18 „Gemeinbedarfsfläche öffentliche Verwaltung“ aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

 

im Norden                     : durch die L 182 Richtung Gresenhorst/Marlow

im Osten                          : durch die Bahnstrecke Rostock-Stralsund 

im Süden                       : durch das Grundstück Stralsunder Straße 33 

im Westen                                  : durch die Stralsunder Straße

 

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4.000 m² und umfasst die Flurstücke 22/3 und 22/4 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch (siehe Anlage).

 

2.

Der einfache Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden.

 

3.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines öffentlichen Verwaltungsgebäudes geschaffen werden.

 

4.

Der Beschluss zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 18 ist ortsüblich bekanntzumachen.