Sitzung: 23.04.2012 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt
nachträglich den Beschluss des
Haupt- und Finanzausschusses zur Ökologischen
Sanierung Radelbach – Entrohrung Radelbach BA 1 – 3 folgende Stellungnahme
abzugeben.
Die Gemeinde Rövershagen empfiehlt aus ihrer
Sicht und ihrem Zuständigkeitsbereich Folgendes zu beachten:
B-Plangebiet Nr. 8 „Im
Wiesengrund“
Die Gemeinde ändert gerade den Bebauungsplan,
um den Graben 18/1 als offenes Gewässer bis zur Planstraße A zu führen. Die
Änderung resultiert bereits aus Zwischenergebnisses aus der Aufstellung des
Hochwasserschutzkonzeptes, welches ebenfalls durch biota erarbeitet wird. Die
Unterlagen wurden, durch das mit der Erschließung des B-Plangebietes
beauftragtes Ingenieurbüro Voss & Muderack, bereits an biota übergeben.
Kreuzung der Wiethäger Straße
durch den Grabens 18/1
In dem Bereich ist ein Durchlass vorhanden, der
für die geplante Maßnahme zu nutzen, ggf. baulich anzupassen, ist. Ein
Brückenbauwerk ist zu vermeiden.
Einmündung des Grabens 18/1 in
den Radelbach
Die Dimensionierung des Mündungsbereiches ist entsprechend auszulegen, um eine
Engstelle und damit einen Rückstau zu verhindern. Die Ergebnisse des
Hochwasserschutzkonzeptes sind zu berücksichtigen.
Zufahrt zur Ortslage
Niederhagen
Die Querung der Zufahrt ist mittels eines
Durchlasses (ein Brückenbauwerk ist zu vermeiden) zu gewährleisten.
Zwischen dem Gebäude der Kerzenscheune und der
Landesstraße ist aus Sicht der Verwaltung zu prüfen, ob eine offene
Gewässerführung überhaupt möglich ist.
Geplanter Radwegebau
Rövershagen – Niederhagen
Die Planungen der Maßnahmen Entrohrung
Radelbach BA 1 bis 3 und die Maßnahme Radwegebau sind aufeinander abzustimmen.
Es ist geplant, den Radwegebau in 2012 abzuschließen.
Vorhandene gemeindeeigene
Leitungen
Gemeindeeigene Leitungen sind im geplanten
Trassenbereich im Bereich der Wiethäger Straße und Niederhagen
(Straßenbeleuchtung) vorhanden. Die Leitungen sind nicht eingemessen. Dies ist
bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Generell:
Die Ergebnisse des Hochwasserschutzkonzeptes
der Institut biota GmbH sind bei den weiteren Planungen zwingend zu beachten.
Aktuelles Kartenmaterial wäre als Grundlage für
die gemeindliche Stellungnahme hilfreich gewesen.