Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt nachträglich den Beschluss des

Haupt- und Finanzausschusses zur Ökologischen Sanierung Radelbach – Entrohrung Radelbach BA 1 – 3 folgende Stellungnahme abzugeben.

Die Gemeinde Rövershagen empfiehlt aus ihrer Sicht und ihrem Zuständigkeitsbereich Folgendes zu beachten:

 

B-Plangebiet Nr. 8 „Im Wiesengrund“

Die Gemeinde ändert gerade den Bebauungsplan, um den Graben 18/1 als offenes Gewässer bis zur Planstraße A zu führen. Die Änderung resultiert bereits aus Zwischenergebnisses aus der Aufstellung des Hochwasserschutzkonzeptes, welches ebenfalls durch biota erarbeitet wird. Die Unterlagen wurden, durch das mit der Erschließung des B-Plangebietes beauftragtes Ingenieurbüro Voss & Muderack, bereits an biota übergeben.

 

Kreuzung der Wiethäger Straße durch den Grabens 18/1

In dem Bereich ist ein Durchlass vorhanden, der für die geplante Maßnahme zu nutzen, ggf. baulich anzupassen, ist. Ein Brückenbauwerk ist zu vermeiden.

 

Einmündung des Grabens 18/1 in den Radelbach

Die Dimensionierung des Mündungsbereiches  ist entsprechend auszulegen, um eine Engstelle und damit einen Rückstau zu verhindern. Die Ergebnisse des Hochwasserschutzkonzeptes sind zu berücksichtigen.

 

Zufahrt zur Ortslage Niederhagen

Die Querung der Zufahrt ist mittels eines Durchlasses (ein Brückenbauwerk ist zu vermeiden) zu gewährleisten.

Zwischen dem Gebäude der Kerzenscheune und der Landesstraße ist aus Sicht der Verwaltung zu prüfen, ob eine offene Gewässerführung überhaupt möglich ist.

 

Geplanter Radwegebau Rövershagen – Niederhagen

Die Planungen der Maßnahmen Entrohrung Radelbach BA 1 bis 3 und die Maßnahme Radwegebau sind aufeinander abzustimmen. Es ist geplant, den Radwegebau in 2012 abzuschließen.

 

Vorhandene gemeindeeigene Leitungen

Gemeindeeigene Leitungen sind im geplanten Trassenbereich im Bereich der Wiethäger Straße und Niederhagen (Straßenbeleuchtung) vorhanden. Die Leitungen sind nicht eingemessen. Dies ist bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

Generell:

Die Ergebnisse des Hochwasserschutzkonzeptes der Institut biota GmbH sind bei den weiteren Planungen zwingend zu beachten.

 

Aktuelles Kartenmaterial wäre als Grundlage für die gemeindliche Stellungnahme hilfreich gewesen.