Sitzung: 23.04.2012 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss: (Wehrführer und
Stellvertreter)
Die
Gemeindevertretung Rövershagen beschließt gem. § 2, Abs. 1 Punkt d, Abs. 2 der
FFwEntschVO M-V vom 07.09.2000 den Höchstbetrag von
127,82 EUR an den Wehrführer und den
Höchstbetrag von 63,91 EUR an den stellvertretenden Wehrführer zu zahlen.
Beschluss: (Geräte- und Jugendwart)
Die
Gemeindevertretung Rövershagen beschließt gem. § 2, Abs. 3 der FFwEntschVO M-V
vom 07.09.2000 eine Entschädigung in Höhe von 63,91 EUR an den Gerätewart und eine Entschädigung in Höhe von
63,91 EUR an den Jugendwart zu zahlen.