Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss: (Wehrführer und Stellvertreter)

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt gem. § 2, Abs. 1 Punkt d, Abs. 2 der

FFwEntschVO  M-V vom 07.09.2000 den Höchstbetrag von 127,82 EUR an den Wehrführer und den Höchstbetrag von 63,91 EUR an den stellvertretenden Wehrführer zu zahlen.

 

 

Beschluss: (Geräte- und Jugendwart)

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt gem. § 2, Abs. 3 der FFwEntschVO M-V vom 07.09.2000 eine Entschädigung in Höhe von 63,91 EUR an den Gerätewart und eine Entschädigung in Höhe von 63,91 EUR an den  Jugendwart zu zahlen.