Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Rücknahme des Beschlusses VZD/835/506/2012/GBE vom 29.03.2012, da die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V nur für ein Nebengebäude einer Wohnbebauung erteilt werden kann, nicht aber für ein Nebengebäude eines Betriebsgebäudes.