Sitzung: 19.04.2012 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss: (Wehrführer und
Stellvertreter)
Die
Gemeindevertretung Bentwisch beschließt gem. § 2, Abs. 1 Punkt d, Abs. 2 der
FFwEntschVO M-V vom 07.09.2000 den Höchstbetrag von
127,82 EUR an den Wehrführer und den
Höchstbetrag von 63,91 EUR an den
stellvertretenden Wehrführer zu zahlen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
davon anwesend: 11
Zustimmung: 11
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Beschluss: (Geräte- und Jugendwart)
Die
Gemeindevertretung Bentwisch beschließt gem. § 2, Abs. 3 der FFwEntschVO M-V
vom
07.09.2000 eine Entschädigung in Höhe von 63,91 EUR an den Gerätewart und eine Entschädigung in Höhe von
63,91 EUR an den Jugendwart zu zahlen.