Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen fasst den folgenden Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplangebietes „Im Wiesengrund“:

 

1.

Der Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Rövershagen für das Wohngebiet „Im Wiesengrund“ soll in folgenden Punkten geändert werden:

 

- Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung

  „Entwässerungsgraben“ südlich des Baugebietes WA 8 und nördlich des Grundstücks

  Graal-Müritzer-Straße 13d in einer Breite von ca. 20 m,

- Verkleinerung des Regenrückhaltebeckens um die Fläche eines zusätzlichen

  Baugrundstücks südöstlich angrenzend an das Baugebiet WA 1,

- Verlagerung der im Bereich des Regenrückhaltebeckens gelegenen öffentlichen

  Parkplätze auf die Nordseite der Planstraße B,

- Änderung der textlichen Festsetzung Nr. 5.1 dahingehend, dass die

  Erdgeschoßfußbodenhöhe mindestens 0,3 m und höchstens 0,5 m über der

  angrenzenden Verkehrsfläche zulässig ist. 

 

2.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert werden.

 

3.

Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach §§ 13a Abs. 2 Nr.1 und 13 Abs. 2 Nr. 2 in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

4.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach §§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2  Nr. 3 in Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.