Sitzung: 02.04.2012 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
den beiliegenden Entwurf des Mietvertrages hinsichtlich der Nutzung von
Räumlichkeiten in der Dorfstraße 33(Gemeindebüro). Wesentliche Inhalte des
Mietvertrages sind die Nutzung des Vertragsobjektes, die Zahlungspflicht des
Mieters, die Haftungsansprüche und die Übernahme – und Übergabe der Mietsache
einschließlich Reinigung und Müllentsorgung.
Mietvertrag
Gemeinebüro
(kurzfristige Vergabe)
zwischen der Gemeinde Blankenhagen als
Träger des Gemeindebüros, Eichenallee 20, 18182 Gelbensande, Tel.: 038201/5000,
vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Kröger
im Vertrag Vermieter genannt
und ..........................................................................................................................
..........................................................................................................................
im Vertrag Mieter genannt
über
die Nutzung des Gemeindebüros Blankenhagen.
§ 1 Vertragsobjekt
1.
Der Vermieter überlässt dem Mieter die in Abs. 2 bezeichneten Räume für
folgende Veranstaltung zur Nutzung:
Veranstaltung: |
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vom |
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Uhr
|
bis |
|
Uhr |
2.
Das Mietverhältnis umfasst den Saal, die sanitären Einrichtungen und die
Küche. Über diesen Antrag und Ausnahmen entscheiden
ausschließlich der Bürgermeister bzw. seine gesetzlichen Vertreter.
3.
Der Mieter ist berechtigt, die gemieteten Räume während der Mietzeit mit
folgenden Einrichtungen, Gegenständen auszustatten:
|
|
Die
Ausstattung muss nach Ablauf der Mietzeit vom Veranstalter unverzüglich (bis
.......... Uhr) beseitigt werden.
4.
Die gemieteten Räume werden von
......................................................mit Beginn der Mietzeit
an den Mieter bzw. seinen Beauftragten .................................
übergeben.
5.
Der Vermieter behält sich vor, vor Übergabe der vermieteten Räume
einseitig vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn zu befürchten ist, dass sich aus
der Veranstaltung unzumutbare Unzuträglichkeiten ergeben oder die öffentliche
Sicherheit und Ordnung gestört oder gefährdet wird. Dem Vermieter sind
anlässlich des Abschlusses des Mietvertrages entstandene Unkosten vom Mieter zu
erstatten.
§ 2 Zahlungspflicht des Mieters
1) Der Mietzins beträgt:
a)
bis zu 24 Stunden
75,00 €
Mit diesem
Mietzins sind alle Mietnebenkosten abgegolten.
2.
Die Zahlung des Mietzinses erfolgt bei Abschluss des Mietvertrages auf
eines der unten angegebenen Konten bzw. als Bareinzahlung. Der Nachweis der
Zahlung ist durch Zahlungsbeleg bei der Übergabe der gemieteten Räume zu
erbringen.
3.
Der Mietvertrag kann durch den Mieter bis zu 7 Tage vor der
Veranstaltung kostenfrei gekündigt werden. Kündigt der Mieter nicht innerhalb
dieser Frist, ist der volle Mietzins zu zahlen.
§ 3 Hausrecht
Der
Bürgermeister und mit dessen Vollmacht, Herr und Frau Drews üben im Auftrag der
Gemeinde gegenüber dem Mieter und den Besuchern das Hausrecht aus. Ihren
Anordnungen ist Folge zu leisten.
§ 4 Haftung
1.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und
in unversehrtem Zustand zurückzugeben. Er haftet für jeden Schaden, der an der
Mietsache während der Dauer des Mietverhältnisses entsteht.
2.
Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von allen Ansprüchen aus
Schäden freizuhalten und freizustellen, die ihm, seinem Beauftragten oder
Besuchern entstehen.
§ 5 Übergabe der Mietsache
1.
Die Anmeldung für die Aula-Nutzung erfolgt maximal 6 Monate im Voraus
bei der Schulsekretärin, Frau Drews, bzw. dem Hausmeister, Herrn Drews.
2.
Die Übergabe der Aula an den Mieter erfolgt nach der Reinigung durch die
Schule. Bei der Übergabe ist eine Kaution in Höhe von 50,00 € bei Frau oder
Herrn Drews zu hinterlegen.
3.
Die Abnahme der Aula erfolgt am Tag nach der Veranstaltung. Wenn es bei
der Abnahme keine Beanstandungen gibt, wird die in Punkt 2 gezahlte Kaution
zurück erstattet.
§ 6 Besondere Bestimmungen und
Auflagen
1.
Von diesem Vertrag erhalten der Vermieter und der Mieter je eine
Ausfertigung.
2.
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie als Ergänzung dieses Vertrages
schriftlich zwischen dem Vermieter und Mieter vereinbart werden.
3.
Der Veranstalter reinigt die Aula mit eigenen Reinigungsmitteln.
4.
Jeder Veranstalter entsorgt seinen Müll selbst.
5.
Sanitär- und Verbrauchsmaterial wird von der Gemeinde gestellt.
6.
Die Versorgungsmedien Wasser, Strom, Heizung und Entwässerung stellt die
Gemeinde bereit.
7.
Die zumutbare Lärmbelästigung darf zum Schutz der Nachbarschaft nicht
überschritten werden.
§ 7 Zuwiderhandlungen
Die Gemeinde behält sich das Recht vor, bei unsachgemäßer
Behandlung der Mietsache die Nutzung zu versagen.
Blankenhagen,
den |
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Vermieter |
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Mieter |