Sitzung: 02.04.2012 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Blankenhagen beschließt den beiliegenden Mietvertragsentwurf für die Nutzung
des Dorfgemeinschaftshauses in Mandelshagen. Wesentliche Inhalte des
Mietvertrages sind die Nutzung des Vertragsobjektes, die Zahlungspflicht des
Mieters, die Haftungsansprüche und die Übernahme und Übergabe der Mietsache
einschließlich Reinigung und Müllentsorgung.
Mietvertrag
Dorfgemeinschaftshaus
Blankenhagen OT Mandelshagen
(kurzfristige Vergabe)
zwischen der Gemeinde Blankenhagen als
Träger des Dorfgemeinschaftshauses, Eichenallee 20, 18182 Gelbensande, Tel.:
038201/5000, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Kröger
im Vertrag Vermieter genannt
und ..........................................................................................................................
..........................................................................................................................
im Vertrag Mieter genannt
über
die Nutzung des Dorfgemeinschftshaus Blankenhagen OT Mandelshagen.
§ 1 Vertragsobjekt
1.
Der Vermieter überlässt dem Mieter die in Abs. 2 bezeichneten Räume für
folgende Veranstaltung zur Nutzung:
Veranstaltung: |
||
vom |
|
Uhr
|
bis |
|
Uhr |
2.
Das Mietverhältnis umfasst die Räume des Gemeinschaftshauses, die
sanitären Einrichtungen, die Küche,
einschließlich Geschirrspüler. Über diesen Antrag und Ausnahmen
entscheiden ausschließlich der Bürgermeister bzw. seine gesetzlichen Vertreter.
3.
Der Mieter ist berechtigt, die gemieteten Räume während der Mietzeit mit
folgenden Einrichtungen, Gegenständen auszustatten:
|
|
Die
Ausstattung muss nach Ablauf der Mietzeit vom Veranstalter unverzüglich (bis
.......... Uhr) beseitigt werden.
4.
Die gemieteten Räume werden von
......................................................mit Beginn der Mietzeit
an den Mieter bzw. seinen Beauftragten .................................
übergeben.
5.
Der Vermieter behält sich vor, vor Übergabe der vermieteten Räume
einseitig vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn zu befürchten ist, dass sich aus
der Veranstaltung unzumutbare Unzuträglichkeiten ergeben oder die öffentliche
Sicherheit und Ordnung gestört oder gefährdet wird. Dem Vermieter sind
anlässlich des Abschlusses des Mietvertrages entstandene Unkosten vom Mieter zu
erstatten.
§ 2 Zahlungspflicht des Mieters
1) Der Mietzins beträgt
a)
für eingetragene Vereine der Gemeinde Blankenhagen 50,00 €
(mehr als 3 h bis zu 24 h)
b) für sonstige Personen
100,00 €
(mehr als 3 h bis zu 24 h)
c)
bis zu 3 Stunden – pro angefangener Stunde
10,00 €
Mit diesem
Mietzins sind alle Mietnebenkosten abgegolten
2.
Die Zahlung des Mietzinses erfolgt bei Abschluss des Mietvertrages auf
eines der unten angegebenen Konten bzw. als Bareinzahlung. Der Nachweis der
Zahlung ist durch Zahlungsbeleg bei der Übergabe der gemieteten Räume zu
erbringen.
3.
Der Mietvertrag kann durch den Mieter bis zu 7 Tage vor der
Veranstaltung kostenfrei gekündigt werden. Kündigt der Mieter nicht innerhalb
dieser Frist, ist der volle Mietzins zu zahlen.
§ 3 Hausrecht
Der
Bürgermeister und mit dessen Vollmacht, Herr und Frau Drews üben im Auftrag der
Gemeinde gegenüber dem Mieter und den Besuchern das Hausrecht aus. Ihren
Anordnungen ist Folge zu leisten.
§ 4 Haftung
1.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und
in unversehrtem Zustand zurückzugeben. Er haftet für jeden Schaden, der an der
Mietsache während der Dauer des Mietverhältnisses entsteht.
2.
Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von allen Ansprüchen aus
Schäden freizuhalten und freizustellen, die ihm, seinem Beauftragten oder
Besuchern entstehen.
§ 5 Übergabe der Mietsache
1.
Die Anmeldung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses erfolgt maximal 6 Monate im Voraus bei der
Schulsekretärin, Frau Drews, bzw. dem Hausmeister, Herrn Drews.
2.
Die Übergabe an den Mieter
erfolgt nach der Reinigung.
3.
Die Abnahme erfolgt am Tag nach
der Veranstaltung.
§ 6 Besondere Bestimmungen und
Auflagen
1.
Von diesem Vertrag erhalten der Vermieter und der Mieter je eine
Ausfertigung.
2.
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie als Ergänzung dieses Vertrages
schriftlich zwischen dem Vermieter und Mieter vereinbart werden.
3.
Der Veranstalter reinigt das Dorfgemeinschaftshaus mit eigenen
Reinigungsmitteln.
4.
Jeder Veranstalter entsorgt seinen Müll selbst.
5.
Sanitär- und Verbrauchsmaterial wird von der Gemeinde gestellt.
6.
Die Versorgungsmedien Wasser, Strom, Heizung und Entwässerung stellt die
Gemeinde bereit.
7.
Die zumutbare Lärmbelästigung darf zum Schutz der Nachbarschaft nicht
überschritten werden.
§ 7 Zuwiderhandlungen
Die Gemeinde behält sich das Recht vor, bei unsachgemäßer
Behandlung der Mietsache die Nutzung zu versagen.
Blankenhagen,
den |
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Vermieter |
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Mieter |