Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt den beiliegenden Entwurf des Mietvertrages hinsichtlich der Nutzung der Räumlichkeiten im Aulabereich der Grundschule. Wesentliche Inhalte des Mietvertrages sind die Nutzung des Vertragsobjektes, die Zahlungspflicht des Mieters, die Haftungsansprüche und die Übernahme – und Übergabe der Mietsache einschließlich Reinigung und Müllentsorgung.

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die Aufhebung der Gemeindevertreterbeschlüsse vom 17.06.2002 VHA/264/092/2002/GBL – Nutzungsvereinbarung für die Aula und vom 09.12.2002

VHA/353/140/2002/GBL – Ergänzung des Mietvertrages für die Aula(Vermietung der Küchenräume).

 

Anlage:

Entwurf des Mietvertrages

Mietvertrag

 

Aulagebäude

(kurzfristige Vergabe)

 

zwischen                der Gemeinde Blankenhagen als Träger des Aulagebäudes, Eichenallee 20, 18182 Gelbensande, Tel.: 038201/5000, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Kröger

 

im Vertrag Vermieter genannt

 

und                         ..........................................................................................................................

 

                               ..........................................................................................................................

 

im Vertrag Mieter genannt

 

über die Nutzung des Aulagebäudes Blankenhagen.

 

 

§ 1 Vertragsobjekt

 

1.        Der Vermieter überlässt dem Mieter die in Abs. 2 bezeichneten Räume für folgende Veranstaltung zur Nutzung:

 

Veranstaltung:

 

vom                                     

 

 

Uhr

 

bis                                       

 

 

Uhr

 

2.        Das Mietverhältnis umfasst die Aula, die sanitären Einrichtungen und die Teeküche. Auf besonderen Antrag hin wird die Küche zu einem Preis von 10,00 €  mitvermietet. Über diesen Antrag und Ausnahmen entscheiden ausschließlich der Bürgermeister bzw. seine gesetzlichen Vertreter.

 

3.        Der Mieter ist berechtigt, die gemieteten Räume während der Mietzeit mit folgenden Einrichtungen, Gegenständen auszustatten:

 

 

 

 

 

Die Ausstattung muss nach Ablauf der Mietzeit vom Veranstalter unverzüglich (bis .......... Uhr) beseitigt werden.

 

4.        Die gemieteten Räume werden von ......................................................mit Beginn der Mietzeit an den Mieter bzw. seinen Beauftragten ................................. übergeben.

 

5.        Der Vermieter behält sich vor, vor Übergabe der vermieteten Räume einseitig vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn zu befürchten ist, dass sich aus der Veranstaltung unzumutbare Unzuträglichkeiten ergeben oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört oder gefährdet wird. Dem Vermieter sind anlässlich des Abschlusses des Mietvertrages entstandene Unkosten vom Mieter zu erstatten.

 

 

                                                           § 2 Zahlungspflicht des Mieters

 

1)       Der Mietzins beträgt:

a)        für eingetragene Vereine der Gemeinde Blankenhagen

(mehr als 3 Stunden – bis zu 24 Stunden)                                                                                    75,00 €

b)       für sonstige Personen   

(mehr als 3 Stunden – bis zu 24 Stunden)                                                                                      100,00 €

c)        bis zu 3 Stunden – pro angefangener Stunde                                                                                   10,00 €

 

Mit diesem Mietzins sind alle Mietnebenkosten abgegolten.

2.        Die Zahlung des Mietzinses erfolgt bei Abschluss des Mietvertrages auf eines der unten angegebenen Konten bzw. als Bareinzahlung. Der Nachweis der Zahlung ist durch Zahlungsbeleg bei der Übergabe der gemieteten Räume zu erbringen.

 

3.        Der Mietvertrag kann durch den Mieter bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei gekündigt werden. Kündigt der Mieter nicht innerhalb dieser Frist, ist der volle Mietzins zu zahlen.

 

 

§ 3 Hausrecht

 

Der Bürgermeister und mit dessen Vollmacht, Herr und Frau Drews üben im Auftrag der Gemeinde gegenüber dem Mieter und den Besuchern das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

 

 

§ 4 Haftung

 

1.        Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und in unversehrtem Zustand zurückzugeben. Er haftet für jeden Schaden, der an der Mietsache während der Dauer des Mietverhältnisses entsteht.

 

2.        Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von allen Ansprüchen aus Schäden freizuhalten und freizustellen, die ihm, seinem Beauftragten oder Besuchern entstehen.

 

 

§ 5 Übergabe der Mietsache

 

1.           Die Anmeldung für die Aula-Nutzung erfolgt maximal 6 Monate im Voraus bei der Schulsekretärin, Frau Drews, bzw. dem Hausmeister, Herrn Drews.

 

2.           Die Übergabe der Aula an den Mieter erfolgt nach der Reinigung durch die Schule. Bei der Übergabe ist eine Kaution in Höhe von 50,00 € bei Frau oder Herrn Drews zu hinterlegen.

 

3.           Die Abnahme der Aula erfolgt am Tag nach der Veranstaltung. Wenn es bei der Abnahme keine Beanstandungen gibt, wird die in Punkt 2 gezahlte Kaution zurück erstattet.

 

 

§ 6 Besondere Bestimmungen und Auflagen

 

1.           Von diesem Vertrag erhalten der Vermieter und der Mieter je eine Ausfertigung.

 

2.           Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie als Ergänzung dieses Vertrages schriftlich zwischen dem Vermieter und Mieter vereinbart werden.

 

3.           Der Veranstalter reinigt die Aula mit eigenen Reinigungsmitteln.

 

4.           Jeder Veranstalter entsorgt seinen Müll selbst.

 

5.           Sanitär- und Verbrauchsmaterial wird von der Gemeinde gestellt.

 

6.           Die Versorgungsmedien Wasser, Strom, Heizung und Entwässerung stellt die Gemeinde bereit.

 

7.           Die zumutbare Lärmbelästigung darf zum Schutz der Nachbarschaft nicht überschritten werden.

 

 

§ 7 Zuwiderhandlungen

 

Die Gemeinde behält sich das Recht vor, bei unsachgemäßer Behandlung der Mietsache die Nutzung zu versagen.

 

Blankenhagen, den

 

 

 

 

 

Vermieter

 

Mieter

 

 

 

Ostseesparkasse Rostock

Konto-Nr.:

280 555 555

BLZ:

130 500 00

 

Deutsche Kreditbank

Konto-Nr.:

101 741

BLZ:

120 300 00

 

Volks- und Raiffeisenbank

Konto-Nr.:

211 150 0

BLZ:

130 900 00