Sitzung: 03.04.2012 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
(Wehrführer und Stellvertreter)
Die
Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt gem. § 2, Abs. 1 Punkt d, Abs. 2 der
FFwEntschVO M-V vom 07.09.2000 den Höchstbetrag von 127,82 EUR an den Wehrführer und den Höchstbetrag von 63,91 EUR an den stellvertretenden Wehrführer zu zahlen.
Beschluss:
(Geräte- und Jugendwart)
Die
Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt gem. § 2, Abs. 3 der FFwEntschVO
M-V vom
07.09.2000 eine Entschädigung in Höhe von 63,91 EUR an den Gerätewart und den Höchstbetrag von 63,91 EUR an
den Jugendwart zu zahlen.
Den Beschlussvorschlägen wird einstimmig zugestimmt (8 Ja-Stimmen).