Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gemäß Anlage die 1. Änderung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden Klein-Kussewitz und Mandelshagen über die Durchführung der Arbeiten zur Unterhaltung des kommunalen Vermögens rückwirkend zum 01.01.2012.

 

 

 

1. Änderung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden

    Klein-Kussewitz und Blankenhagen über die Durchführung der Arbeiten zur

    Unterhaltung des kommunalen Vermögens

 

 

Auf der Grundlage des § 165 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung wird durch den Beschluss Nr. GV ……………………….. der Gemeinde Klein-Kussewitz vom ………….. und den Beschluss Nr. VZD/823/794/2012/GBL der Gemeindevertretung Blankenhagen vom 19.03.2012

 

zwischen der                Gemeinde Klein Kussewitz

                                   vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Jens Quaas,

 

und der                        Gemeinde Blankenhagen,

                                   vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Detlef Kröger,        

 

folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden Klein-Kussewitz und Mandelshagen über die Durchführung der Arbeiten zur Unterhaltung des kommunalen Vermögens vom 14.12.2010 geschlossen:

 

                                                                       Artikel 1

                                                           Inhaltliche Änderungen

 

1.   § 2 erhält folgende Fassung:

 

                                                                       § 2 Kosten

 

(1) Die Personal- und Personalnebenkosten, die bei der Erfüllung der Aufgaben

     entstehen, tragen die Gemeinden Klein-Kussewitz und Blankenhagen im Verhältnis

     70 % (Klein Kussewitz) zu 30 % (Blankenhagen).

 

     Absatz 2 – ersatzlos gestrichen

 

(2) – aufgehoben –

 

(3) – aufgehoben –

 

(4) In den Haushalt der Gemeinde Blankenhagen werden die Ausgaben nach § 2 (1) als

     Umlage eingestellt und im Haushalt der Gemeinde Klein-Kussewitz als Umlage

     vereinnahmt.

 

(5) Fahrkosten des Gemeindearbeiters für die Gemeinde Blankenhagen werden nach

     Fahrtenbuch abgerechnet.

 

 

2.  § 4 erhält folgende Fassung:

 

                                                                       § 4 Kündigung

 

(1) Diese Vereinbarung wird auf unbefristete Zeit geschlossen.

 

(2) Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt

      werden. Die Kündigung durch eine Vereinbarungspartei bedarf der Schriftform.

 

 

(3) Im Falle der Kündigung dieser Vereinbarung durch die Gemeinde Blankenhagen

      verpflichtet sich diese, bei einer dadurch notwendigen Änderungskündigung den für

      den Gemeindearbeiter anfallenden Abfindungsanpruch voll bzw. bei einer Kündigung

      des Arbeitsverhältnisses in Höhe des Anteils gem. § 2 (1) zu übernehmen.

 

(4) Im Falle einer Kündigung nach gemeinsam getätigten Investitionen im Sinne des

     § 2 (3) alte Fassung steht der ausscheidenden Vertragspartei aus dem geleisteten

     Anteil nach § 2 (3) alte Fassung der auf sie entfallene Teil des Zeitwertes an der

     Investition zu. Der Zeitwert ist durch einen Sachverständigen zu ermitteln.

     Die Auskehr des Zeitanteils erfolgt in Geldwert, es sei denn, die Gemeinden einigen

     sich auf eine sachwerte Auskehr.

 

 

                                                                       Artikel 2

                                                           Redaktionelle Änderungen

 

In § 1 Abs. 1 und 3, § 3 und § 5 Abs. 1 wird jeweils Mandelshagen durch Blankenhagen ersetzt.

 

                                                                       Artikel 3

                                                                    Inkrafttreten

 

Diese Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft.

 

Klein-Kussewitz, den                                                  Blankenhagen, den

 

………………………………                                  ……………………………..

Jens Quaas                                                                 Detlef Kröger

Bürgermeister der                                                       Bürgermeister der

Gemeinde Klein-Kussewitz                                         Gemeinde Mandelshagen

 

 

………………………………                                  ………………………………

1. Stellvertreter des Bgm.                                            1. Stellvertreter des Bgm.

 

            - Siegel -                                                                    - Siegel –

 

Die rechtsaufsichtsrechtliche Genehmigung nach § 165 Absatz 4 Satz 2 KV M-V wurde am _____________________ erteilt.

 

 

Diese Vereinbarung wurde am ___________________ öffentlich bekannt gemacht.