Sitzung: 19.03.2012 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gem. § 2, Abs. 1 Punkt d, Abs. 2 der
FFwEntschVO M-V vom 07.09.2000 den Höchstbetrag von
127,82 EUR an den Wehrführer und den
Höchstbetrag von 63,91 EUR an den stellvertretenden Wehrführer zu zahlen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
davon anwesend: 8
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Enthaltung: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gem. § 2, Abs. 3 der FFwEntschVO M-V vom 07.09.2000 eine Entschädigung in Höhe von 61,91 EUR an den Gerätewart und den Höchstbetrag von 63,91 EUR an den Jugendwart zu zahlen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
davon anwesend: 8
Zustimmung: 6
Ablehnung: 0
Enthaltung: 2