Sitzung: 19.03.2012 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung Blankenhagen
beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Blankenhagen für das Haushaltsjahr
2011 mit folgenden Änderungen:
- alle Maßnahmen nach BOV
- 15 T€ Planung Sanierung Schule
Ergänzung
mit unechter/echter Deckung
und
2. Die Gemeindevertretung Blankenhagen
beschließt die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv
gebundenen Schlüsselzuweisungen
zur Deckung planmäßiger Abschreibungen in Höhe
von 67.307,86 €.
und
3. Die Gemeindevertretung Blankenhagen
beschließt die Auflösung des Sonderpostens „Kamerale Rücklage
Haushalts-Konsolidierung“ in Höhe von 188.304,34 €.
Haushaltssatzung der Gemeinde
Blankenhagen für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund der §§ 45 ff.
Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der
Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen vom 19.03.2012 folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2012 wird
1. Im Ergebnishaushalt |
|
a) der Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge auf |
924.900,00 € |
der Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf |
1.169.500,00 € |
der Saldo der ordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf |
- 244.600,00 € |
|
|
b) der Gesamtbetrag der
außerordentlichen Erträge auf |
0,00
€ |
der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf |
0,00
€ |
der Saldo der außerordentlichen Erträge
und Aufwendungen auf |
0,00
€ |
|
|
c) das Jahresergebnis vor
der Veränderung der Rücklagen auf |
- 244.600,00 € |
die Einstellung in Rücklagen auf |
0,00
€ |
die Entnahmen aus Rücklagen auf |
255.600,00 € |
das Jahresergebnis nach Veränderung der
Rücklagen auf |
11.000,00 € |
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|
|
|
2. im Finanzhaushalt |
|
a) die ordentlichen
Einzahlungen auf |
851.700,00 € |
die ordentlichen Auszahlungen auf |
985.800,00 € |
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf |
- 134.100,00 € |
|
|
b) die außerordentlichen
Einzahlungen auf |
0,00
€ |
die außerordentlichen Auszahlungen auf |
0,00
€ |
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf |
0,00
€ |
|
|
c) die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf |
70.600,00 € |
die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf |
145.700,00 € |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf |
- 75.100,00 € |
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d) die Einzahlungen auf
Finanzierungstätigkeit auf |
188.300,00 € |
die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf |
0,00 € |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen auf
Finanzierungstätigkeit auf |
188.300,00 € |
|
|
festgesetzt. |
|
§ 2 Kredite
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur
Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§ 5
Steuersätze
Die Hebesätze für die
Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
Grundsteuer A) auf 200 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 300 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 280 v. H.
§ 6
Wertgrenze für Investitionen
Die Wertgrenze für die
Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf 410 € netto festgesetzt.
§ 7
Amtsumlage
1. Die Amtsumlage wird auf 12,333 v. H. der Umlagegrundlagen
festgesetzt.
§ 8 Kreisumlage
Die Kreisumlage wird auf 45,00 € v. H. der Umlagegrundlagen
festgesetzt.
§ 9 Stellen
gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im
Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 10 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsvorjahres betrug 0,00
€
Der voraussichtliche Stand
des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres
beträgt
noch nicht
bekannt
und zum 31.12. des
Haushaltsjahres noch nicht bekannt
Die rechtsaufsichtliche
Genehmigung wurde am …………… erteilt.
Blankenhagen, den Detlef
Kröger
Siegel Bürgermeister